Falschbehauptung widerlegt

Abgelehnte Asylbewerber erhalten in Norwegen Sozialleistungen

30.10.2023, 11:58 (CET), letztes Update: 30.10.2023, 12:02 (CET)

Über die Versorgung Geflüchteter entscheidet jedes Land selbst. So hat Norwegen andere Regelungen als die Schweiz, doch auch dort werden abgelehnte Asylbewerber bis zu einem bestimmen Grad unterstützt.

Im Wahlkampf vor der Parlamentswahl in der Schweiz am 22. Oktober 2023 war das Thema Migration von großer Bedeutung. Doch die Versorgung von Flüchtlingen bewegt nicht nur die Politik, sie wird genauso in den sozialen Medien diskutiert: Zum Beispiel sollen in Norwegen abgelehnte Asylbewerber angeblich keine Sozialleistungen mehr erhalten.

Bewertung

Falsch. Abgelehnte Asylbewerber erhalten in Norwegen nach wie vor Sozialleistungen, wenn auch gekürzt.

Fakten

Abgelehnte Asylbewerber in norwegischen Aufnahmezentren erhalten auch nach dem eigentlich für ihre Rückkehr festgelegtem Datum weiterhin Sozialleistungen, allerdings gekürzt, bestätigte die norwegische Einwanderungsbehörde (UDI) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am 16. Oktober 2023.

Demm norwegischen Einwanderungsgesetz zufolge muss schutzsuchenden, ausländischen Staatsangehörigen eine Unterkunft angeboten werden. Einem Ausländer, dessen Antrag auf Schutz abgelehnt wurde, kann bis zur Ausreise eine Unterkunft angeboten werden.

Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen gemäss Angaben der norwegischen Einwanderungsbehörde Asylsuchende in einer Aufnahmeeinrichtung leben. Wer als Bewohner in einer solchen Einrichtung seinen Lebensmittelpunkt hat, hat Anspruch auf Sozialleistungen. Dies ist in den Regelungen über die Leistungen für Bewohner von Asylaufnahmeeinrichtungen festgelegt.

Eine gekürzte Grundsicherung erhält ein erwachsener Asylsuchender, wenn sein Asylantrag abgelehnt und die Ausreisefrist überschritten wurde. Diese Personen könne gegebenenfalls mit einem gestellten Anwalt die Entscheidung anfechten, wie die norwegische Einwanderungsbehörde ausführt. Es kann auch finanzielle Unterstützung und Hilfe für die Rückkehr gewährt werden.

Laut Gesetz haben jene Asylsuchende keinen Anspruch auf Leistungen, wenn ihr Antrag nach dem sogenannten 48-Stunden-Verfahren bearbeitet, und bei dem über einen Aufschub der Vollstreckung entschieden wird.

(Stand: 30.10.2023)

Links

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Sotomo: Wahltagsbefragung 2023 in der Schweiz vom 25.10.2023 (archiviert)

Norwegisches Einwanderungsgesetz (archiviert)

Norwegische Regelung über die Leistungen der Bewohner von Asylaufnahmeeinrichtungen (archiviert)

Norwegische Einwanderungsbehörde über finanzielle Unterstützung für Asylbewerber (archiviert)

Norwegische Einwanderungsbehörde über abgelehnte Asylanträge (archiviert)

Norwegische Einwanderungsbehörde über Asylverfahren in Norwegen (archiviert)

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