Alter Kettenbrief
«Grüss Gott» nicht verboten - und in der Schweiz nicht gebräuchlich
26.10.2023, 21:37 (CEST)
Je nach Land und Region begrüßen sich die Menschen unterschiedlich - und in der Regel, wie sie möchten. Gibt es ein Verbot der Grussformel «Grüss Gott» an Schulen, wie in einem in den sozialen Medien kursierenden Kettenbrief behauptet wird?
Bewertung
In der Schweiz wird die Grussform «Grüss Gott» so nicht verwendet. Sie ist teilweise im deutschsprachigen Raum ausserhalb der Schweiz üblich, ein Verbot gibt es aber nicht. Das Gerücht ist schon mindestens 15 Jahre alt.
Fakten
«Grüss Gott» wird als Begrüssung in Teilen Deutschlands und Österreichs verwendet, nicht aber in der Schweiz. Die verbreitetsten Schweizer Grussformeln sind auf Schweizerdeutsch Grüezi und Grüessech, sowie guete Daag/Taag. Die Ausdrücke Grüezi und Grüessech sind dem Schweizerischen Idiotikon zufolge entstanden aus «Gott grüez i» oder «Gott grüess ech». Sie haben also einen ähnlichen Ursprung wie «Grüss Gott». Hinweise auf ein Verbot der Grussformel hierzulande lassen sich über eine Google-Suche nicht finden - sie wäre aber auch sinnlos, weil so gar nicht gegrüsst wird.
Das Gerücht zum vermeintlichen Grüss-Gott-Verbot ist schon mindestens 15 Jahre alt und dürfte aus Österreich stammen, der österreichische Fernsehsender ORF berichtete bereits 2008. Spätestens seit dem Jahr 2011 kursiert der angebliche Brief auch in Deutschland, wie einem Faktencheck der Deutschen Presseagentur (dpa) von 2022 zu entnehmen ist. Darin ist von Stuttgarter Schulen die Rede - in Schwaben ist «Grüss Gott» ein üblicher Gruss. Doch das Kultusministerium in Baden-Württemberg stellte klar, dass nichts dran sein am Verbot.
Auch andere Faktencheck-Organisationen haben sich mit dem Kettenbrief befasst. Mimikama zum Beispiel stellte fest, dass der Brief zwar an Deutschland angepasst wurde, der österreichische Ursprung jedoch erkennbar geblieben sei: Es sei etwa von Volksschule die Rede, während in Deutschland der Begriff Grundschule verwendet werde.
Seitdem ist der Brief in nur leicht angepasster Fassung auch in der Schweiz angekommen. Der Wortlaut stimmt grösstenteils überein, allerdings ist nun von der Schweiz die Rede. Allerdings ist weiterhin von einer deutschen Lehrerin als angebliche Verfasserin die Rede. Im Brief selbst wird teilweise nur auf die Schweiz verwiesen und teilweise auf beide Länder. Zudem findet sich im Text das Scharf-s «ß», das in der Schweiz nicht verwendet wird. Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich wird in der Schweiz immer «ss» geschrieben.
(Stand: 26.10.2023)
Links
Schweizerisches Idiotikon 2019 (archiviert)
Google-Suche nach Verbot der Grussform in der Schweiz (archiviert)
ORF-Artikel von 2008 (archiviert)
dpa Faktencheck 2022 (archiviert)
Mimikama Faktencheck 2022 (archiviert)
Mitteilung des Kultusministeriums Baden-Württemberg auf X (ehemals Twitter) (archiviert)
Über dpa-Faktenchecks
Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.
Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier.
Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an factcheck-schweiz@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier.
Schon gewusst?
Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.