Falschbehauptung aus den USA

WEF-Statement erfunden – Sexuelle Handlungen an Kindern sind strafbar

31.05.2023, 12:26 (CEST)

Pädophilie ist eine psychische Störung, welche bei der Ausübung strafbar ist. Das Weltwirtschaftsforum soll deren Entkriminalisierung fordern. Das ist falsch.

Über das Word Economic Forum (WEF) kursieren immer wieder Gerüchte. Seit einer Weile wird die Behauptung verbreitet, dass das WEF Pädophilie entkriminalisieren möchte. Gemäss einer vermeintlichen Erklärung vom WEF würden Pädophile «die Menschheit retten». Stammt eine derartige Äusserung vom WEF und wie werden sexuelle Handlungen an Kindern in der Schweiz geahndet?

Bewertung

Falsch. Es gibt weder Belege noch seriöse Berichte, dass das WEF die Entkriminalisierung von Pädophilie anstrebt. Das WEF dementierte derartige Behauptungen.

Fakten

Im Sharepic wird auf die Website «Augen auf Medien Analyse» verweisen, wo sich der Artikel mit der Falschbehauptung finden lässt. Der Text verweist als Quelle auf einen Newspunch-Artikel, der am 3. Januar 2023 publiziert wurde. Das Onlinemedium, das aktuell unter dem Namen The People’s Voice betrieben wird, ist in der Vergangenheit mehrfach wegen der Verbreitung von Falschinformationen aufgefallen.

Der Artikel bezieht sich auf ein vermeintliches Forschungspapier, welches beim jährlichen WEF-Treffen in Davos vorgestellt worden sei. Über ein derartiges Projekt oder die vermeintliche Forderung lässt sich allerdings auf der Seite vom WEF nichts finden. Auch das angebliche Zitat des WEF-Gründers Klaus Schwab, Pädophilie sei ein «Geschenk der Natur», findet sich nicht.

Ein Sprecher des WEFs dementierte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) derartige Statements sowie die Existenz des genannten Forschungspapiers. Auch der im englischsprachigen Artikel abgebildete Tweet, wonach angeblich Pädophilie gegen die Menschenrechte verstossen würde, ist entgegen der Behauptung nicht auf dem offiziellen WEF-Account zu finden.

Sexuelle Handlungen mit einem Kind werden in der Schweiz mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft, wie Artikel 187 des Strafgesetzbuches besagt. Gemäss Forderung einer Volksabstimmung wird seit 2014 in Artikel 123c in der Bundesverfassung Personen, welche wegen Sexualdelikten an Kindern verurteilt wurde, untersagt, «eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.»

(Stand: 31.5.2023)

Links

Facebook-Post (archiviert)

Augen Auf Medien Analyse: Artikel mit Falschbehauptung (archiviert)

NewsPunch: Artikel mit Falschbehauptung (archiviert)

The People’s Voice: Artikel mit Falschbehauptung (archiviert)

Twitter: Rechercheergebnis nach vermeintlichem WEF-Tweet (archiviert)

Google: Rechercheergebnis nach angeblichen WEF-Statement 1 und 2 (archiviert hier und hier)

MSD Manual: Pädophile Störung (archiviert)

Schweizerische Kriminalprävention: Sexuelle Übergriffe auf Kinder (archiviert)

Schweizerisches Strafgesetzbuch (archiviert)

Schweizerische Bundesverfassung (archiviert)

dpa-Faktencheck: NewsPunch verbreitet Falschbehauptung

Über dpa-Faktenchecks

Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.

Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier.

Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an factcheck-schweiz@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier.

Schon gewusst?

Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.