Keine Ausnahme für Geflüchtete
Gleiches Rentenalter für alle in Deutschland
20.4.2023, 15:49 (CEST)
Nicht nur in Frankreich, auch in anderen Staaten ist das Renteneintrittsalter gelegentlich Gegenstand von hitzigen Diskussionen. So auch in Deutschland: In einem Sharepic wird online eine angebliche Ungleichheit zwischen ukrainischen Flüchtlingen und deutschen Staatsbürgern angeprangert. So könnten ab dem 1. Juni angeblich Geflüchtete aus der Ukraine Sozialleistungen sowie auch Rentenleistungen in Deutschland beantragen. Ukrainische Frauen dürften angeblich Rente ab einem Alter von 57,5, Männer ab 60 Jahren beantragen. Deutsche hingegen müssten bis 67 arbeiten. Geniessen ukrainische Flüchtlinge in Deutschland Sonderregelungen bezüglich der Rente?
Bewertung
In Deutschland gilt für alle dasselbe Rentenalter, auch für Geflüchtete aus der Ukraine. Sie sind im Vergleich zu deutschen Versicherten nicht bessergestellt.
Fakten
Seit dem 1. Juni 2022 erhalten Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland Hilfe gemäss dem Grundsicherungssystem und somit nicht die Sozialleistungen gemäss dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit können Flüchtlinge aus der Ukraine im Rentenalter die sogenannte Grundsicherung im Alter beantragen - genau wie deutsche Rentner, die nur ein geringes oder gar kein Einkommen haben.
«Eine Besserstellung von ukrainischen Flüchtlingen im Vergleich zu deutschen Rentnern erfolgt [...] nicht», teilt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Für den Juni 2023 sei von Seiten des Gesetzgebers keine Änderung der rechtlichen Regelungen in Bezug auf ukrainische Flüchtlinge bekannt, so der Pressesprecher. Die Behauptung kursiert schon seit Mai 2022 in den sozialen Medien und wurde bereits damals von der dpa in Faktenchecks widerlegt. Auch im Juni 2022 gab es keine rechtliche Änderung des Rentenalters.
Jeder Mensch, der in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, zahlt in die Rentenkasse ein. Damit erwerben auch Ausländer Rentenansprüche in Deutschland. Für Menschen aus der Ukraine gilt dabei aber die sogenannte «allgemeine Wartezeit von fünf Jahren». Dies bedeutet, dass sie erst fünf Jahre Beiträge zahlen müssen, um eine Rente beziehen zu können.
Diese Wartezeit gilt für alle Ausländer, die nicht entweder aus EU-Staaten oder aus Ländern stammen, mit denen Deutschland ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Mit der Ukraine wurde zwar ein entsprechendes Abkommen ausgehandelt. Es ist bislang jedoch nur vom Deutschen Bundestag, aber noch nicht vom ukrainischen Parlament in Kiew ratifiziert worden.
Doch auch nach der Ratifizierung wird für Ukrainer beim Bezug einer deutschen Rente dasselbe Renteneintrittsalter gelten wie für deutsche Staatsbürger, wie die Rentenversicherung bestätigt: «Das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter variiert - je nach Art der Altersrente - zwischen 63 und 67 Jahren.»
(Stand: 20.4.2023)
Links
Facebook-Post (archiviert, Sharepic)
Deutsche Bundesregierung: Grundsicherung für ukrainische Flüchtlinge ab Juni 2022, 27.04.2022 (archiviert)
Deutsche Bundesregierung: FAQ zum Aufenthalt in Deutschland für Ukrainer, Stand 01.12.2022 (archiviert)
Deutsche Bundesregierung: Grundsicherung im Alter, 11.04.2022 (archiviert)
Deutsche Bundesregierung: Sozialleistungen für Nicht-EU-Ausländer im Rentenalter (archiviert)
Deutsche Bundesregierung: Deutsch-ukrainisches Sozialversicherungsabkommen, 07.11.2018 (archiviert)
Deutsche Bundesregierung: Gesetz zum deutsch-ukrainischen Sozialversicherungsabkommen (archiviert)
Deutsche Rentenversicherung: Rentenansprüche in Deutschland für Ausländer (archiviert)
Deutsche Rentenversicherung: Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den Partnerländern (archiviert)
Deutsche Rentenversicherung: Kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine (archiviert)
Über dpa-Faktenchecks
Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.
Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier.
Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an factcheck-schweiz@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier.
Schon gewusst?
Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.