GVO entspricht «bioengineered»

Produkte mit gentechnisch veränderten Bestandteilen werden geprüft und gekennzeichnet

30.1.2023, 15:06 (CET)

Die Zutaten und die Zusammensetzung von Lebensmitteln müssen bei Lebensmitteln ebenso ausgewiesen werden wie gesundheitsbezogene Angaben. Auf Facebook wird nun vor Lebensmitteln gewarnt, welche den Hinweis auf «bioengineered source» beinhalten. Anbei ist ein Bild der Zutatenliste auf einer Mayonnaise-Tube der Marke Hellmann's zu sehen. Derartige Lebensmittel sollen angeblich den Körper verändern und die DNA des Menschen beeinflussen können, heißt es.

Bewertung

«Bioengineered» ist in der Schweiz rechtlich nicht definiert. Der Begriff entspricht hierzulande der Bezeichnung «gentechnisch veränderte Organismen», auch GVO abgekürzt. Die in der Schweiz zugelassenen Lebensmittel, welche GVO-Bestandteile beinhalten, werden kontrolliert und stellen nach Stand der Forschung keine gesundheitliche Gefährdung für den Menschen dar.

Fakten

In den USA werden Lebensmittel als «bioengineered food» bezeichnet, wenn sie Pflanzen oder Tieren enthalten, die durch Gentechnologie verändert wurden. Dies bedeutet etwa, dass genetisches Material einer Pflanze oder eines Tieres durch bestimmte Labortechnik verändert wurde. Bis Ende 2021 wurden diese Lebensmittel als GMO («Genetically modified organisms») bezeichnet.

In der Schweiz ist der Begriff «bioengineered» nicht rechtlich definiert, schreibt Sarah Camenisch vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auf dpa-Anfrage. Die allgemeine Definition von «bioengineered» entspreche aber der in der Schweiz geltenden rechtlichen Definition von gentechnisch veränderten Organismen (GVO).

Kennzeichnung von GVO-Produkten in der Schweiz

Welche Information über die Lebensmittel bekannt gegeben werden muss, ist behördlich vorgegeben. So müssen sämtliche Zutaten, welche zur Herstellung benötigt wurden, in abnehmender Reihenfolge aufgelistet sein. Der Inhaltsstoffe mit dem grössten Anteil wird zuerst genannt. Allergene müssen deutlich ausgewiesen sein. Auch GVO-Erzeugnisse müssen klar als solche deklariert werden. Diese Hinweise müssen in der Zutatenliste direkt nach dem jeweiligen Inhaltsstoff ausgewiesen werden.

Dieselben Verpflichtungen wie im physischen Verkauf gelten auch im Onlinehandel. So ist in einem Schweizer Online-Angebot von Hellmann’s Mayonnaise eine Zutatenliste einzusehen. Wie festgestellt werden kann, beinhaltet die Mayonnaise, welche in der Schweiz von der Marke Hellmann’s vertrieben wird, keine GVO-Bestandteile.

Wissenschaft und Behörden sehen keine Bedenken

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft genetisch veränderte Lebensmittel als unbedenklich ein. Die aktuell auf dem internationalen Markt erhältlichen Produkte hätten die Sicherheitsbewertungen bestanden und seien wahrscheinlich keine Risiken für die menschliche Gesundheit. In den Ländern, in denen diese Lebensmittel vertrieben werden, seien keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen bei den Konsumentinnen und Konsumenten nachgewiesen worden.

Die US-amerikanische «National Academies of Sciences, Engineering and Medicine» fand keine Beweise dafür, dass Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Nutzpflanzen weniger sicher sind als andere. Auch die US-Gesundheitsbehörde FDA bewertet biotechnologisch hergestellte Lebensmittel als sicher und als keine Gefahr für die Gesundheit. Sie seien, so die Behörde, nicht ungesünder, als konventionell hergestellte Lebensmittel

Mehrere Studien konnten ebenfalls keine Belege dafür finden, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel das Erbgut des Menschen verändern. Auch das Unternehmen Unilever, das die gezeigte Mayonnaise herstellt, versichert, dass die verkauften Lebensmittel sicher sind und regelmässigen Kontrollen unterliegen.

Zulassung von GVO in der Schweiz

GVO sind in der Schweiz bewilligungs- und kennzeichnungspflichtig. Es werden nur Lebensmittel mit GVO-Bestandteilen vom BLV zugelassen und vertrieben, welche nach dem Stand der Wissenschaft keine Gesundheitsgefährdung für den Menschen darstellt, schreibt die BLV-Mediensprecherin. Lebensmittel mit GVO-Erzeugnissen, welche keine Bewilligung durch das BLV benötigen, seien bereits durch ausländische Behörden geprüft und zugelassen worden. Dabei handelt es sich um sogenannte Fermentprodukte, welche «durch einen gentechnisch veränderten Mikroorganismus hergestellt» werden. Im Endprodukt sind weder gentechnisch veränderte Organismen noch deren DNA nachweisbar, schreibt Camenisch.

(Stand: 30.1.2023)

Links

Facebook-Post (archiviert)

US-Department of Agriculture: Bioengineered (archiviert)

dpa-Faktencheck

Bundesrecht: Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) (archiviert)

Bundesrecht: Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG) (archiviert)

Bundesrecht: Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) (archiviert)

BLV: Bewilligungen für GVO-Erzeugnisse, 01.2022 (archiviert)

BLV: Kennzeichnung von Lebensmittel (archiviert)

BLV: Kennzeichnung von GVO (archiviert)

BLV: Information auf der Lebensmitteletikette (archiviert)

BLV: GVO – Hinweise zu den Kennzeichnungsbestimmungen, 11.2015 (archiviert)

BLV: Bewilligung von GVO (archiviert)

WHO: FAQ genetisch veränderten Lebensmitteln (archiviert)

Amerikanische Akademie der Wissenschaften: Gentechnik in Lebensmitteln, 05.2016 (archiviert)

FDA: Information über genetisch veränderten Lebensmitteln (archiviert)

MDPI: Studie über Vor- und Nachteile von genetisch veränderten Lebensmitteln (archiviert)

Scientific American: Artikel über Studienlage zu genetisch veränderten Lebensmitteln, 01.09.2013 (archiviert)

Unilever: Information von Hellmann-Hersteller zur Kennzeichnung (archiviert)

Unilever Schweiz: Online-Angebot Hellmann’s Mayonnaise (archiviert)

Hellmann’s Schweiz: Online Angebot Hellmann’s Mayonnaise (archiviert)

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