Norditalien
Das Veltlin gehörte den Drei Bünden - aber nie zur Schweiz
2.11.2022, 15:42 (CET), letztes Update: 4.11.2022, 14:07 (CET)
Die Europakarte wurde immer wieder neu gezeichnet. Auch die Grenzen der Eidgenossenschaft änderten sich, Kanton um Kanton schloss sich den Eidgenossen an. Gehörte das Veltlin auch mal zur Schweiz, wie auf Facebook behauptet wird? Angeblich sei es «nur vorübergehend völkerrechtswidrig von Italien besetzt oder annektiert». Stimmt das?
Bewertung
Die Behauptung ist falsch. Das Veltlin gehörte zwar bis 1797 zu Graubünden, aber nie zur Schweiz. Denn Graubünden stiess erst Anfang des 19. Jahrhunderts als Kanton zur Eidgenossenschaft.
Fakten
Das Veltlin war zwar Untertanengebiet der Drei Bünde, erklärte André Holenstein von der Universität Bern gegenüber Keystone-SDA. Doch nicht mehr, als das Gebiet 1803 als Kanton Graubünden zur Eidgenossenschaft stiess.
Vorher – ab der gemeinsamen Verfassung im Jahr 1524 – bildeten die Drei Bünde einen eigenständigen republikanischen Freistaat, wozu auch das Veltlin gehörte. Denn im Jahr 1512 hatten die Bündner das Veltlin angegriffen und das Gebiet annektiert. Fortan gehörte das Veltlin als Untertanengebiet den Drei Bünden, bis Napoleon Bonaparte 1797 das Veltlin besetzte und der Cisalpinischen Republik zuteilte. Die Drei Bünde verloren das Untertanengebiet also, bevor sie als Kanton Graubünden Teil zur Schweiz wurden.
Beim Wiener Kongress 1814/1815 ersuchte das Veltlin um eine gleichberechtigte Aufnahme in die Eidgenossenschaft oder um einen Anschluss an Österreich. Letzteres wurde gewährt und das Veltlin wurde österreichisch. Während des Zweiten italienischen Unabhängigkeitskriegs 1859 wurde das Veltlin dann italienisch.
Beim Wiener Kongress wurden auch die Grenzen der heutigen Schweiz gebildet. Einige kleinere Grenzkorrekturen folgten, doch das Veltlin war nie Teil der Eidgenossenschaft.
Bis ins frühe 20. Jahrhundert war es normal, angegriffene Gebiete einzuverleiben, erklärt Holenstein. Mit der Gründung des Völkerbundes im Jahr 1919, der Vorgängerorganisation der Vereinten Nationen, verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten, die territoriale Integrität aller Mitgliedsstaaten zu garantieren. Die territoriale Unversehrtheit und die politische Unabhängigkeit eines Staates ist ebenso fester Bestandteil der UNO-Charta.
(Stand: 1.11.2022)
Links
HLS: Cisalpinische Republik (archiviert)
HLS: Wiener Kongress (archiviert)
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