Migros-Logo missbraucht: Angebliches Gewinnspiel stammt von Betrügern
16.5.2022, 16:16 (CEST)
Gutscheine werden häufig verschenkt und dienen auch bei Gewinnspielen vergeben. Angeblich soll Migros Einkaufsgutscheine im Wert von 500 Franken an 250 Personen verschenken, die bei einem Zahlenspiel richtig raten. Ein solch vermeintliches Spiel zumindest wird auf Facebook mit dem Logo von Migros beworben (archiviert). Tatsächlich?
Bewertung
Migros distanziert sich vom angeblichen Zahlenspiel. Das gefakte Facebook-Profil von Migros missbraucht das Firmenlogo, die offizielle Migros-Seite ist von Facebook zertifiziert und entsprechend gekennzeichnet.
Fakten
Migros lancierte nicht das angebliche Gewinnspiel, teilte Mediensprecherin Cristina Maurer auf Anfrage von Keystone-SDA mit.
Beim Betrachten der gefakten Facebook-Seite, auf welcher das vermeintliche Gewinnspiel gepostet wurde, fällt auf, dass es sich trotz Logo nicht um die offizielle Seite von Migros handeln kann. Das Profil wurde im Jahr 2017 erstellt, wie unter «Seitentransparenz» ausfindig zu machen ist. Für ein derart bekanntes und etabliertes Schweizer Unternehmen wie Migros wäre es höchste ungewöhnlich, so spät eine Facebook-Präsenz aufgebaut zu haben. Ausserdem wurden die Seite mit Logo und Hintergrund am selben Tag gestaltet, wie das Fake-Gewinnspiel gepostet wurde. Ansonsten sind keine Einträge in der Timeline zu finden.
Besucht man die offizielle Homepage von Migros und klickt unten auf das Facebook-Icon, erscheint eine andere Facebook-Seite, auf der die angebliche Verlosung von Einkaufsgutscheinen nicht zu finden ist. Dass es sich hierbei um die offizielle Migros-Facebook-Seite handelt, lässt sich am Verifikationszeichen – ein weisses Häkchen auf blauem Grund – erkennen. Bei grossen Unternehmen ist ein solches Verifikationszeichen durchaus üblich. Im Gegensatz zu der Fake-Seite ist die offizielle Seite schon seit 2009 online.
Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit NCSC sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco warnen vor betrügerischen Gewinnspielen und irreführender oder verschleierten Geschäftspraktiken.
Bei Spielangeboten ist auf transparente Teilnahmebedingungen zu achten. Diese geben Auskunft, wer das Gewinnspiel durchführt, wer daran teilnehmen darf, wie lange das Spiel dauert und wie die Gewinner benachrichtigt werden. Derartige Angaben fehlen beim gefälschten Gewinnspiel.
Seriöse Spielangebote müssen die Schweizer Gesetzgebung berücksichtigen - und somit das das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie das Datenschutzgesetz. Zu lizenzierende Spielangebote müssen sich an das Geldspielgesetz halten. Vertrauenswürdige Anbieter informieren transparent über die Teilnahmebedingungen sowie über den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Migros kommt der staatlich geforderten Transparenz für die Teilnahmebedingungen nach. Diese sind auf ihrer Homepage einsehbar. In den letzten Jahren habe Migros eine Zunahme von derartigen gefälschten Gewinnspielen beobachtet, führte die Mediensprecherin von Migros aus. Auch andere Unternehmen seien von solchen Fake-Wettbewerben betroffen. «Eine vollständige Prävention ist nicht möglich», bedauert Maurer. Der Kundendienst der Migros sowie auf Social Media empfehle Migros den Kundinnen und Kunden, «nicht an solchen Wettbewerben teilzunehmen, diese nicht zu teilen, keine Links anzuklicken und auf keinen Fall persönliche Daten anzugeben». Anfang Mai 2022 warnte Migros via Facebook von derartigen Fällen. Sämtliche offiziellen Seiten der Migros seien verifiziert und entsprechend gekennzeichnet, so die Mediensprecherin.
(Stand: 16.5.2022)
Links
Gefälschtes Facebook-Profil von Migros (archiviert)
Migros: Facebook-Profil (archiviert)
Migros: Facebook-Post mir Warnung vor Fake-Accounts, 10.5.2022 (archiviert)
Migros: Teilnahmebedingungen für Wettbewerbe auf Social Media (archiviert)
Facebook: Angaben zur Verifikation von Seiten (archiviert)
Schweizer Gesetzgebung:
- Bundesgesetz über Geldspiele (archiviert)
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (archiviert)
- Bundesgesetz über den Datenschutz (archiviert)
Steiger Legal: Regeln für Gewinnspiel und Wettbewerbe, 3.1.2019 (archiviert)
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