Coop distanziert sich von angeblichem Gewinnspiel
9.3.2022, 11:20 (CET)
Geschenke dienen unter anderem der Kundenbindung und werden im Internet rege angeboten. «Wählen Sie eine Glückszahl und Sie erhalten einen Preis basierend auf dem Inhalt der Box», steht in einem Facebook-Post (achiviert) geschrieben. Das Profilbild mit dem Coop-Logo und das verwendete Hintergrundbild soll glauben lassen, dass das Angebot von Coop stammt. Ist das Detailunternehmen tatsächlich der Spielanbieter?
Bewertung
Coop distanziert sich vom angeblichen Gewinnspiel. Die Facebook-Seite missbraucht das Logo von Coop – es handelt sich dabei um eine gefälschte Seite und ist nicht die offizielle Seite des Detailhändlers.
Fakten
Das Spielangebot stammt nicht von Coop, bestätigte Melanie Grüter von Coop gegenüber Keystone-SDA. Auch habe Coop keine ähnliche Kampagne lanciert, so die Mediensprecherin.
Mehrere Hinweise deuten darauf hin, dass die Facebook-Seite trotz des verwendeten Logos nicht die offizielle Seite von Coop ist. Die Seite und der Gewinnspiel-Post wurden am selben Tag erstellt; diese Information ist der Rubrik «Seitentransparenz» entnehmen. Ausser diesem Post sind lediglich die Änderungen des Profilbildes in der Timeline zu finden – weitere Beiträge mit Angeboten gibt es nicht. Für einen derart grossen, bekannten und etablierten Schweizer Detailhändler wie Coop wäre dies äusserst ungewöhnlich.
Besucht man die offizielle Homepage von Coop und klickt unten auf das Facebook-Icon, erscheint eine andere Facebook-Seite, wo auch das angebliche Angebot nicht zu finden ist. Dass es sich hierbei um die offizielle Coop-Facebook-Seite handelt, lässt sich am weissen Häkchen auf blauem Grund erkennen. Bei grossen Unternehmen ist ein solches Verifikationszeichen durchaus üblich. Im Gegensatz zu der Fake-Seite ist die offizielle Seite schon seit 2016 online.
Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit NCSC sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco warnen vor betrügerischen Gewinnspielen und irreführender oder verschleierten Geschäftspraktiken.
Bei Spielangeboten ist auf transparente Teilnahmebedingungen zu achten. Diese geben Auskunft, wer das Gewinnspiel durchführt, wer daran teilnehmen darf, wie lange das Spiel dauert und wie die Gewinner benachrichtigt werden. Derartige Angaben fehlen bei der gefakten Coop-Facebook-Seite.
Seriöse Spielangebote berücksichtigen die Schweizer Gesetzgebung und somit das das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie das Datenschutzgesetz. Zu lizenzierende Spielangebote müssen sich an das Geldspielgesetz halten. Vertrauenswürdige Anbieter informieren transparent über die Teilnahmebedingungen sowie über den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Werden Gewinnspiele von der offiziellen Coop-Facebook-Seite beworben, wird jeweils auf die Teilnahmebedingungen auf der Webseite von Coop verlinkt. Damit kommt Coop der vom Schweizer Staat geforderten Transparenz nach. Zudem warnte Coop über Facebook von gefälschten Spielangeboten aus unseriösen Quellen - dies genau zwei Tage bevor die gefakte Facebook-Seite live ging. Coop distanzierte sich dabei von solchen Angeboten. «Wenn wir über Gewinne informieren, dann nur über den Account facebook.com/coop.ch in der URL und mit blauem Haken hinter dem Namen», informierte Coop. «Coop veröffentlicht Beiträge zu Gewinnspielen nur im Rahmen des offiziellen Accounts, der seit 2016 besteht und anhand des Verifizierungsabzeichens erkennbar ist», betonte auch Grüter gegenüber Keystone-SDA.
(Stand: 9.3.2022)
Links
Fake-Facebook-Seite von Coop (archiviert)
Offizielle Homepage von Coop (archiviert)
Offizielle Facebook-Seite von Coop (archiviert)
Facebook-Post von Coop mit Warnung vor falschen Spielangeboten (archiviert)
Angaben von Facebook zur Verifikation von Seiten (archiviert)
Coop: Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen (archiviert)
Facebook-Suche: Coop-Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen (archiviert)
Schweizer Gesetzgebung:
- Bundesgesetz über Geldspiele (archiviert)
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (archiviert)
- Bundesgesetz über den Datenschutz (archiviert)
Steiger Legal: Regeln für Gewinnspiel und Wettbewerbe, 03.01.2019 (archiviert)
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