Paragraph zu Impfschäden seit 15 Jahren im Vertrag einer deutschen Unfallversicherung
28.1.2022, 17:39 (CET)
Die Frage um die Haftung, sollte die Corona-Impfstoffe anhaltende gesundheitliche Beeinträchtigungen auslösen, treibt auch unseren Nachbarn im Norden um. Versicherungen «fangen an, sich vor "Impfschäden" zu schützen», heisst es auf Facebook (archiviert). Dazu wird ein Screenshot einer Website des deutschen Automobilclubs ADAC geteilt. Ein darauf markierter Passus besagt, die Versicherung würde nicht bei «Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen» haften. Hat der ADAC die Bedingungen aufgrund der Corona-Impfungen tatsächlich geändert?
Bewertung
Nein, der Paragraph ist schon seit 2007 Bestand des ADAC-Vertrags. In Deutschland haftet der Staat, falls gesundheitliche Schäden durch die Corona-Vakzine ausgelöst werden.
Fakten
Bereits seit 2007 hafte der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) nicht für «Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen». Dies stellte die Versicherung auf Twitter klar. Diese Bedingung stehe in keinem Zusammenhang mit der Diskussion über eine Impfpflicht in Deutschland.
Unfallversicherungen würden Impfschäden nicht standardmässig mitversichern, informierte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft im Mai 2021. Je nach Versicherungsvertrag böten gewissen Versicherungen Schutz bei Schädigungen nach bestimmten Impfungen.
Bei langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund der Corona-Impfung haftet in Deutschland der Staat. «Für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, [besteht] bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung.» Dies regelt das deutsche Infektionsschutzgesetz.
Die gemeinnützige deutsche Organisation Verbraucherzentrale rät Konsumentinnen und Konsumenten von einer Unfallversicherung ab, die lediglich auf die gesundheitlichen Folgen einer Corona-Impfung ausgerichtet sei. Die Organisation weist darauf hin, dass Geschädigte staatliche Ansprüche erheben können.
Auch in der Schweiz ist die Haftung bei möglichen Impfschäden geregelt. Bei den Corona-Vakzinen kommen dieselben Haftungsregeln zur Anwendung wie bei jedem anderen Arzneimittel. Der Schweizer Staat gewährt dann eine Entschädigung, wenn der Schaden nicht anderweitig durch Hersteller, der verabreichenden Person oder durch Sozial- oder Privatversicherungen gedeckt wird. Die Deutsche Presse-Agentur publizierte dazu bereits mehrere Faktenchecks.
(Stand: 28.1.2022)
Links
ADAC auf Twitter 1 (archiviert)
ADAC auf Twitter 2 (archiviert)
GDV: Versicherung bei Impfschäden, 14.05.2021 (archiviert)
Bundesgesundheitsministerium: Haftung bei Impfschäden (archiviert)
Deutsches Infektionsschutzgesetz (archiviert)
Verbraucherzentrale: Artikel über Corona-Versicherungen, 22.02.2021 (archiviert)
Infovac: Haftungsregel bei Covid-19-Imfpstoffen, 18.01.2021 (archiviert)
dpa-Faktencheck: Covid-Impfungen: Studien liegen vor, Haftung ist geregelt
Kontakt zum Faktencheck-Team der dpa: factcheck-schweiz@dpa.com