PCR-Tests sind verfassungskonform – auch in Deutschland, Österreich, Portugal und Belgien

18.05.2021, 16:15 (CEST)

Haben Gerichte in einigen Ländern PCR-Tests als verfassungswidrig deklariert? In einem mehrfach geteilten Facebook-Post (hier archiviert) wird behauptet: Gerichte in Österreich, Portugal und Belgien hätten die PCR-Tests bereits für ungültig erklärt. Auch ein Gericht im deutschen Weimar soll beim Einsatz von PCR-Tests zum Nachweis von Sars-CoV-2 einen «massiven Verfassungsbruch» beanstandet haben.

BEWERTUNG: Die Behauptungen sind unbelegt, irreführend oder falsch. Der Nachweis einer Sars-CoV-2-Infektion mittels PCR-Test ist international anerkannt. In Weimar hat ein Familienrichter durch eine Klage ganze Schulungen von der Masken- und Testpflicht befreien lassen wollen. Die Staatsanwaltschaft stuft dies als rechtswidrig ein: Der Beschluss habe keine Allgemeingültigkeit und betreffe ausschliesslich die Kinder des Klägers.

FAKTEN: Die Polymerase-Kettenreaktion (polymerase chain reaction) (PCR) vervielfältigt die Erbsubstanz exponentiell - daraus können im Labor Erb- und Viruskrankheiten wie Sars-CoV-2 erkennbar gemacht werden. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) teilt im Januar 2021 der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit: «Wir möchten bekräftigen, dass wir ordnungsgemäss verwendete PCR-Tests für ein hochverlässliches Instrument zur Diagnose von Covid-19 halten». Auch das Robert Koch-Institut (RKI) in Deutschland setzt auf PCR-Tests beim Nachweis von Sars-CoV-2 und deklariert diesen sogar als «Goldstandard».

Auch in der Schweiz betonte der Bundesrat, die PCR-Tests seien hierzulande sehr zuverlässig. Ein bereits veröffentlichter Faktencheck thematisiert die hohen Anforderungen an Schweizer Laboratorien, die PCR-Tests durchführen.

Zu den Gerichtsfällen in Österreich, Portugal und Belgien:

Das Verwaltungsgerichts Wien zweifelt die Zulässigkeit von PCR-Tests zum Nachweis einer Corona-Infektion nicht generell an. Das Gericht in Österreich hatte lediglich ein Versammlungsverbot für eine einzige Anti-Corona-Demonstration für rechtswidrig erklärt. Dies unter anderem mit der Begründung, dass das Einstellen der PCR-Tests von der WHO abgelehnt werde. Zur Entscheidung des österreichischen Verwaltungsgerichtes hat die dpa bereits einen Faktencheck publiziert.

Auch zu Portugal gibt es entsprechende Behauptungen, die im Sharepic verkürzt und irreführend wiedergegeben werden. Die Falschbehauptung, ein Berufungsgericht in Lissabon habe im Rahmen eines Urteils zur Zwangsquarantäne für deutsche Touristen Mängel bei den PCR-Tests festgestellt, kursiert bereits seit November 2020. Das Urteil des Berufungsgerichts wird damit begründet, dass eine Gesundheitsbehörde nicht befugt sei, den Freiheitsentzug von Touristen anzuordnen. Ausserdem führten die Richterinnen an, der PCR-Test könne nicht zweifelsfrei eine Infektion feststellen. Der Oberste Justizrat des Landes hat jedoch festgehalten, dass die Richterinnen mit dieser Feststellung ihre Kompetenzen überschritten hätten. Disziplinarische Massnahmen wurden nicht verhängt.

In Belgien wiederum hat ein Gericht in Brüssel Ende März 2021 entschieden, dass die Regierung innerhalb von 30 Tagen ein Gesetzgebungsverfahren einleiten muss, welches die Massnahmen zur Eindämmung von Covid-19 rechtlich verankere. Darunter fallen auch sämtliche Massnahmen, die einen PCR-Test verlangen. Die Zuverlässigkeit der Tests wurde dabei jedoch nicht angezweifelt.

Zum Gerichtsfall im deutschen Weimar: Mitte April 2021 berichteten mehrere Medien über den Beschluss eines Familienrichters vom 8. April 2021 in Weimar, das die Corona-Schutzmassnahmen an zwei Schulen in Thüringen als rechtswidrig einstuft. Eine Mutter hatte geklagt, ihre beiden Kinder würden durch die Massnahmen geschädigt. Der Familienrichter gab ihr Recht und entschied, dass die Massnahmen an den beiden Schulen einzustellen seien.

Kurz nach der Urteilsverkündung kursierte eine 178-seitige Begründung im Internet. Darin wird den Schulleitungen und Lehrern untersagt, den Schülern das Tragen von Masken, das Einhalten von Mindestabständen sowie die Teilnahme an Covid-19-Schnelltests anzuordnen.

Der Familienrichter begründete sein Urteil mit der Argumentation, PCR- und Schnelltests seien nicht geeignet für den Nachweis einer Sars-CoV-2-Infektion. Sein Urteil ist jedoch eine Einzelentscheidung und kann nicht pauschalisiert werden. Der Beschluss wurde auch umgehend vom Bildungsministerium des Bundeslandes Thüringen kritisiert. Darauf erklärte das Verwaltungsgericht Weimar die Maskenpflicht an Schulen in einem Eilverfahren als zulässig und stufte den Beschluss des Familienrichters als rechtswidrig ein. Gegen den Familienrichter läuft nun selbst ein Verfahren.

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Links:

Facebook-Post: https://www.facebook.com/angelika.wolf.587/posts/3960211760753464 (archiviert: https://archive.ph/GGgvq)

Nobelpreiskomitee über Kary B. Mullis und die PCR-Methode: https://www.nobelprize.org/prizes/chemistry/1993/mullis/facts/ (archiviert: http://dpaq.de/1y2nP)

Faktencheck zur Einstufung von PCR-Tests durch die WHO als «hochverlässlich»: https://dpa-factchecking.com/germany/210125-99-163959/

RKI zu PCR-Tests bei Sars-Cov-2: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html;jsessionid=8842BC6EB9EB651F68F8A285EAC47527.internet082?nn=13490888#doc13490982bodyText4 (archiviert: https://archive.vn/zd1dy#selection-2505.0-2505.37)

20.3186 Interpellation Matter Thomas «Massnahmen des Bundesrates im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie»: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203186 (archiviert: https://archive.vn/TNamZ)

Faktencheck dpa zur Validierung der PCR-Tests in der Schweiz: https://dpa-factchecking.com/switzerland/210216-99-469188/

WHO-Notiz (20.1.2021): https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05 (archiviert: https://archive.vn/6ny13)

Urteil des Verwaltungsgerichts Wien (24.03.2021): http://verwaltungsgericht.wien.gv.at/Content.Node/rechtsprechung/103-048-3227-2021.pdf (archiviert: http://dpaq.de/OLMTk)

dpa-Faktencheck über Urteil des Verwaltungsgerichts Wien (09.04.2021): https://dpa-factchecking.com/austria/210407-99-118820/

Regionalrat von Lissabon: Fall Nr. 1783 / 20.7T8PDL.L1-3 (11.11.2020): https://crlisboa.org/wp/juris/processo-n-o1783-20-7t8pdl-l1-3/

Oberster Justizrat Portugal: Urteil im Bezug auf die Beschränkung auf die Azoren ohne disziplinarische Relevanz (02.12.2020): https://www.csm.org.pt/2020/12/02/acordao-referente-a-confinamento-nos-acores-sem-relevancia-disciplinar/

«Le Soir»: Covid-Maßnahmen «illegal» (31.03.2021): https://www.lesoir.be/363910/article/2021-03-31/info-le-soir-letat-condamne-par-le-tribunal-de-bruxelles-qui-juge-les-mesures

Amtsgericht Weimar: Beschluss vom 08.04.2021, Az.:9 F 148/21: https://nicodavinci.de/PDF/Amtsgericht_Weimar_9_F_148_21_EAO_Beschluss_anonym_2021_04_0 8.pdf (archiviert: http://dpaq.de/1xovs)

MDR Thüringen zu Weimar (11.04.2021): https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/corona-maskenpflicht-schule-beschluss-amtsgericht-100.html

Verwaltungsgericht Weimar: Beschluss im Eilverfahren (20.04.2021): http://www.vgwe.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/C9FA973BC8E87282C12586BD003B4BA0/$File/21-8E-00416-B-A.pdf

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