Jahrealter Unsinn

Facebook bucht nicht bei allen seinen Nutzern ab

23.11.2023, 14:50 (CET)

Kettenbriefe mit skurrilen Behauptungen verbreiten sich seit der Erfindung des Internets viel schneller als zu Zeiten der Briefpost. Der Wahrheitsgehalt hat sich deshalb nicht verbessert.

In sozialen Netzwerken wird in einem immer wieder kopierten Brief behauptet, Facebook werde künftig monatlich Geld von seinen Nutzerinnen und Nutzern einziehen. Aber man könne mit einer selbst geposteten Erklärung verhindern, dass Facebook die eigenen Bilder verwende. Das liest sich dann so: «Ich erlaube Facebook nicht, 4,99 $ pro Monat auf mein Konto zu berechnen; alle meine Bilder sind mein Eigentum und NICHT die von Facebook!!!» Was ist da dran?

Bewertung

Die Behauptung, Facebook werde von jedem Nutzer eine Gebühr einziehen, ist falsch. Auch die Behauptung, man könne mit einem eigenen Post die Nutzungsbedingungen von Facebook aushebeln, entspricht nicht den Tatsachen.

Fakten

In einem in Luxemburg kursierenden Kettenbrief teilt ein Facebook-Nutzer mit, dass auch er sich «abmeldet». Denn es sei gerade «auf Channel 4 News» mitgeteilt worden: «Facebook belastet alle Nutzer ab Montag.» Man könne allerdings, indem man diese Nachricht kopiere, ein «Opt-out machen».

Facebook könnte Konto gar nicht belasten

Die Ankündigung, Facebook werde - ob in Dollar oder Euro - das Bankkonto belasten, in Wirklichkeit frei erfunden. Abgesehen davon ist sie schon deswegen unsinnig, weil Facebook in den allermeisten Fällen überhaupt nicht über die Bankdaten seiner normalen Nutzer, die keine Werbekunden sind, verfügt.

Der Facebook-Mutterkonzern Meta hat in einer Pressemitteilung vom 30. Oktober 2023 mitgeteilt, dass man im November 2023 damit beginnen werde, den Kunden in Deutschland, dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz eine werbefreie Version des Netzwerkes anzubieten. Der Preis für dieses Facebook ohne Werbung solle bei 9,99 Euro pro Monat beginnen.

Zugleich betonte das Unternehmen, dass es weiterhin möglich sei, Facebook wie bisher mit Werbung kostenfrei zu nutzen. Darüber haben die Medien des deutschsprachigen Raumes ausführlich berichtet.

Alte Behauptung über angebliche Gebühr

Die auf Online-Scherze und Online-Unsinn (Hoaxes) spezialisierte Webseite hoaxinfo.de listet die angebliche Facebook-Gebühr bereits seit September 2015. Die österreichischen Faktenchecker von mimikama entdeckten den Post bereits am 2. April 2014 und identifizierten ihn als Aprilscherz - der sich allerdings als besonders langlebig erwies. Es gibt bis heute verschiedene Versionen mit verschiedenen Zahlen und Währungen.

Auch die Behauptung, man könne mit einer Art eigenem Widerspruch-Post die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook aushebeln oder ändern, ist falsch.

Die deutsche Verbraucherzentrale hat das in einem Beitrag vom 21. November 2023 ausführlich erläutert. Wegen der Möglichkeit, für die Nutzung zu bezahlen, würden Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung geändert. Dies führe derzeit dazu, dass «Kettenbriefe mit angeblichen Widersprüchen die Runde» machte.

Verbraucherzentrale erklärt Facebook-Regeln

«Beim Datenschutz kann man mit solchen Beiträgen allerdings nichts erreichen», stellen die Verbraucherschützer fest. Facebook räume sich in den Nutzungsbedingungen das Recht ein, veröffentlichte Dinge für eigene Zwecke verwenden zu können. Facebook dürfe ein Foto also nutzen, solange es öffentlich verfügbar sei. Dies sei «schon deshalb erforderlich, damit Facebook dieses Foto überhaupt im Netzwerk anderen Menschen anzeigen darf», erläutern die Verbraucherschützer. «Würden Sie dieses Recht nicht gewähren, könnte niemand Ihr hochgeladenes Foto sehen.»

Wer ein Foto zu Facebook hochlade, behalte aber das Urheberrecht daran: «Nur Sie dürfen also entscheiden, wer das Bild für welche Zwecke nutzen darf und das bleibt auch so, wenn sie es zu Facebook hochladen.»

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale werden mit den neuen Nutzungsbedingungen von Facebook hinsichtlich der Datensammlung und der Weitergabe von Daten an Partner von Meta «die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) allerdings nicht eingehalten».

(Stand: 23.11.2023)

Links

Facebook-Post, archiviert

Pressemitteilung Meta, archiviert

Heise über Meta-Ankündigung, archiviert

hoaxinfo.de, archiviert

Mimikama, archiviert

Beitrag Verbraucherzentrale, archiviert

Verbracherzentrale zu Datenschutz, archiviert

Über dpa-Faktenchecks

Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.

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