E-Autos und Wärmepumpen
Temporäre Stromdrosselung bereits seit Januar 2024 in Kraft
20.11.2024, 16:21 (CET), letztes Update: 20.11.2024, 16:25 (CET)
Mit der Angst vor Energieengpässen wird im Netz Stimmung gemacht. Laut einem unter anderem auf der Plattform X veröffentlichten Beitrag gäbe es eine «Stromdrosselung ab Januar 2025» und davon wären «Besitzer von Wärmepumpen und E Autos betroffen» (Schreibweise im Original). Dazu teilt der Beitrag einen Ausschnitt aus einer Nachrichtensendung des Fernsehsenders «Welt».
Bewertung
Das geteilte Video ist nicht aktuell, sondern aus dem November 2023. Es bezog sich auf Januar 2024.
Fakten
Der Nachrichtensender «Welt» hat das geteilte Video bereits am 29. November 2023 auf seinem Youtube-Kanal veröffentlicht. Die Formulierungen «ab dem kommenden Jahr» und «ab Januar» im Video beziehen sich demnach auf Januar 2024.
Die Regelung, um die es in dem Beitrag geht, wurde am 27. November 2023 von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Ziel der Regelung war es, die E-Mobilität und die Wärmewende zu fördern, ohne die Netzstabilität zu gefährden.
Der Netzbetreiber darf seitdem den Anschluss von neuen Wärmepumpen oder privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos nicht mehr wegen möglicher Netzüberlastungen verweigern. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber bei Engpässen die Stromzufuhr temporär reduzieren, ohne den Betrieb zu gefährden. Die Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2024.
(Stand: 18.11.2024)
Links
Beitrag mit Falschbehauptung auf der Plattform X (archiviert)
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