Ortsteile in Thüringen

Besonderheit der Wahl führt zu vielen ungültigen Stimmen

25.06.2024, 14:22 (CEST)

In sozialen Medien kursieren Gerüchte über Wahlbetrug bei Thüringens Kommunalwahlen aufgrund hoher ungültiger Stimmen. Doch die Ursache liegt in den Besonderheiten dieser Wahlen, nicht in Manipulation.

In den sozialen Medien kursieren derzeit Screenshots, die einen angeblichen Wahlbetrug bei den Kommunalwahlen in Thüringen belegen sollen. Diese Screenshots stammen von der offiziellen Webseite des Thüringer Landesamts für Statistik und zeigen eine markierte Spalte mit einem auffällig hohen Anteil ungültiger Stimmen, insbesondere in Erfurt. Einige in den sozialen Medien rufen empört «Wahlbetrug!». Doch für diese Auffälligkeiten gibt es einfache Erklärungen.

Bewertung

Entgegen der Spekulationen in den Posts handelt es sich hier nicht um Wahlbetrug. Vielmehr liegt die Ursache für die hohe Anzahl ungültiger Stimmen in den Besonderheiten dieser speziellen Wahl, wie sie auch schon von einigen Medien berichtet wurden.

Fakten

Der Screenshot aus den Social-Media-Posts stammt von der offiziellen Webseite des Thüringer Landesamts für Statistik. Die Tabelle zeigt das Ergebnis der Ortsteil-/Ortschaftsbürgermeisterwahl vom 26. Mai dieses Jahres in Thüringen.

Auf dem Bild ist die Spalte mit den ungültigen Stimmen markiert. Tatsächlich ist deren Anteil mit knapp 16 Prozent in Erfurt sehr hoch. Dabei handelt es sich aber nicht um Wahlbetrug, wie der Verfasser des Posts spekuliert. Grund dafür ist eher ein gängiges Problem bei den Ortsteil-/Ortschaftsbürgermeisterwahlen. 

Einige Medien hatten bereits über diese Auffälligkeit berichtet. Bei diesen Wahlen ist es häufig so, dass es nur einen oder keinen Kandidaten gibt. In diesem Fall können die Bürgerinnen und Bürger auch eigene Wahlvorschläge machen. Es gibt dann ein freies Feld auf dem Wahlzettel, in das sie eine Person eintragen können. Dazu muss der aufgedruckte Kandidat durchgestrichen werden. Die Einzelheiten sind in Paragraf 24, Absatz 7 des Wahlgesetzes geregelt.

Nach dem Thüringer Kommunalgesetz ist die Stimme u.a. ungültig, wenn «eine Person, die der Wähler wählen will, nicht zweifelsfrei zu erkennen ist, hinsichtlich dieser Person». Sie muss also klar identifizierbar sein. Dazu kann beispielsweise der Beruf der Person angegeben werden. Es reicht also nicht, wenn man nur den Namen einträgt, weil es mehrere Personen in dem Ort mit diesem Namen geben kann.

Zudem werden bei diesen Wahlen häufig Stimmzettel leer abgegeben, möglicherweise aus Protest, weil man keinen Kandidaten wählen möchte. Da der Wählerwille nicht erkennbar ist, wird die Stimme dann ungültig.

Wie der MDR berichtete, zeigt eine Analyse der Wahlergebnisse in Thüringen seit 1990, dass bei Kommunalwahlen grundsätzlich mehr ungültige Stimmen abgegeben werden als bei Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen. Dabei haben Ortsteilbürgermeisterwahlen häufig die meisten ungültigen Stimmen.

(Stand: 25.06.2024)

Links

Facebook-Post (archiviert)

X-Post (archiviert)

wahlen.thueringen.de (archiviert)

Hinweise zum Ablauf der Wahl (archiviert)

Paragraf 24, Absatz 7

Thüringer Kommunalwahlgesetz (archiviert)

Tagesschau-Bericht (archiviert)

MDR-Bericht (archiviert)

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