Lebensmittelpunkt vorgegeben

Bürgergeldempfänger müssen in Deutschland leben

2.2.2024, 11:43 (CET)

Irgendwo im Süden in der Sonne liegen, aber in Deutschland Bürgergeld kassieren - diese und ähnliche Vorstellungen kursieren in den sozialen Medien. Richtig sind sie allerdings nicht.

Seit der Einführung des Bürgergelds kursieren allerlei Behauptungen dazu im Netz. Diesmal geht es darum, dass Menschen Bürgergeld angeblich auch im Ausland beziehen können. «Sie brauchen also nicht mehr herkommen, sie können direkt in ihrem Heimatland deutsches Bürgergeld beziehen», schreibt ein Nutzer dazu auf Facebook.

Bewertung

Die Behauptung stimmt nicht. Nur Menschen, die in Deutschland leben, können Bürgergeld beantragen und erhalten. Menschen, die bereits Bürgergeld beziehen, können sich vorübergehend im grenznahen Ausland aufhalten oder für kurze Zeit Urlaub in einem anderen Land machen. Sie sind aber an strenge Meldepflichten gebunden.

Fakten

Für den Bezug von Bürgergeld, das seit Anfang 2023 das alte Arbeitslosengeld II ersetzt, gibt es einige Anforderungen: Dazu gehört vor allem, dass Menschen mindestens 15 Jahre alt und erwerbsfähig sein müssen, das Rentenalter noch nicht erreicht haben und in Deutschland leben.

«Bürgergeld wird grundsätzlich nur im Inland gezahlt», sagt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. «Eine der Anspruchsvoraussetzungen ist der gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.» Das bedeutet, dass sich der Lebensmittelpunkt in Deutschland befinden muss.

Davon getrennt sind die Erreichbarkeitsbestimmungen während des Bezugs von Bürgergeld zu sehen, wie es von der Bundesagentur für Arbeit auf dpa-Anfrage heißt. «Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person erhält Bürgergeld, wenn sie erreichbar ist; das bedeutet, wenn sie sich im näheren Bereich aufhält und Mitteilungen und Aufforderungen des Jobcenters werktäglich zur Kenntnis nehmen kann», erklärt eine Sprecherin.

Ein Aufenthalt im näheren Bereich liegt demnach vor, wenn das zuständige Jobcenter mit einer einfachen Fahrt von zweieinhalb Stunden erreichbar ist. Dabei können auch Orte im Ausland inbegriffen sein, wenn sie innerhalb der vorgegebenen Zeit erreichbar und höchstens 30 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt sind.

Darüber hinaus haben Bürgergeld-Empfänger noch Anspruch auf drei Wochen Urlaub pro Jahr, den sie auch im Ausland verbringen können. Dieser muss allerdings mit dem zuständigen Jobcenter abgeklärt werden. Bei Regelverstößen können die Bürgergeldzahlungen eingestellt werden. Im äußersten Fall - etwa bei Falschangaben - sind sogar Bußgelder und Strafverfahren möglich.

dpa hat bereits einige Faktenchecks zum Bürgergeld veröffentlicht, zum Beispiel zur Berechnung, zur Frage, ob sich Arbeit noch lohnt sowie zur Nationalität von Empfängern.

(Stand: 2.2.2024)

Links

Behauptung bei Facebook (archiviert)

Behauptung bei Facebook II (archiviert)

Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Bürgergeld (archiviert)

Gesetzestext zu Leistungsberechtigten (archiviert)

Arbeitsagentur zu Voraussetzungen für Bürgergeld (archiviert)

Gesetzestext zur Erreichbarkeit (archiviert)

Gesetzestext zum näheren Bereich des zuständigen Jobcenters (archiviert)

Bundesagentur für Arbeit zu Erreichbarkeits- und Urlaubsregelungen (archiviert)

Gesetzestext zur Verpflichtung der Angabe von Tatsachen (archiviert)

dpa-Faktencheck zur Berechnung von Bürgergeld

dpa-Faktencheck zu Bürgergeld vs. Gehalt

dpa-Faktencheck zur Nationalität von Bürgergeldempfängern

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