Gesetz nicht angewendet

In Hamburg wurden keine Immobilien zur Flüchtlingsunterbringung enteignet

11.11.2022, 15:38 (CET)

Durch einen stetigen Zustrom an Flüchtlingen werden in manchen Gemeinden in Deutschland die Unterbringungsmöglichkeiten knapp. Aus dem bayrischen Landkreis Fürstenfeldbruck heißt es etwa, dass es nicht mehr viel Kapazitäten gebe. Der Landkreisrat erwähnte das Wort Beschlagnahmung. Im Netz tauchte schnell die Behauptung auf, dass genauso wie in Hamburg 2015 nun in Bayern Immobilien enteignet werden, um Geflüchtete unterzubringen. Aber stimmt das so?

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In Hamburg wurde 2015 zwar die Möglichkeit geschaffen, leerstehende Gewerbeimmobilien für die Unterbringung von Flüchtlingen zu enteignen. Diese Möglichkeit wurde laut einem Stadtsprecher der Sozialbehörde Hamburg jedoch nie genutzt. In Bayern ist hingegen noch kein Gesetz beschlossen, das eine Enteignung für die Unterbringung von Geflüchteten erlaubt.

Fakten

«Gedacht ist nicht an Wohnungen oder Häuser, sondern an Gewerbeimmobilien, also an leere Hallen oder ähnliche Dinge. Das wird rechtlich möglich sein, wenn es keine andere Möglichkeit mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen gibt», sagte Thomas Karmasin, Landrat des bayrischen Landkreises Fürstenfeldbruck, in einem Interview in der «Süddeutschen Zeitung» (kostenpflichtig). In einer Pressemitteilung des Kreises vom 13. Oktober 2022 heißt es, dass die Möglichkeit geprüft werde - beschlossen sei noch nichts.

Schulturnhallen wolle der Landrat nicht mehr als Notunterkunft zur Verfügung stellen. «Die Turnhallen sind bereits in den Jahren 2015 und 2016 den Schulen entzogen worden, danach war auch während der Corona-Pandemie kein Schulsport möglich», sagte Karmasin.

Gab es 2015 Enteignungen in Hamburg?

Der Senat in Hamburg hatte 2015 ein «Gesetz zur Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen» verabschiedet. Dieses trat am 2. Oktober 2015 in und am 31. März 2017 außer Kraft. Zur «Abwehr von bevorstehenden Gefahren für Leib und Leben» konnte die zuständige Behörde laut dem Gesetz Gewerbeimmobilien unter bestimmten Bedingungen sicherstellen. Das betroffene Gelände musste ungenutzt und es durften keine Plätze mehr in den bereits verfügbaren Unterkünften frei sein.

«Nach Durchsicht unserer Unterlagen kann ich mitteilen, dass nach unserem Überblick bislang von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wurde», sagte ein Sprecher der Sozialbehörde Hamburg der Deutschen Presse-Agentur. Entsprechend finden sich auch keine Medienberichte über Hamburger Immobilien, die auf Grundlage des genannten Gesetzes enteignet wurden.

(Stand: 10.11.2022)

Links

Berichterstattung über Kapazitäten in Fürstenfeldbruck (archiviert)

Pressemitteilung Landkreis Fürstenfeldbruck (archiviert)

Gesetz Zur Flüchtlingsunterbringung 2015 Hamburg (archiviert)

Interview mit Thomas Karmasin (Paywall)

Facebook-Post (archiviert)

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