Vergütung erfolgt pro Impfung und nicht pauschal - Abrechnung von Impfberatung nicht personenbezogen

11.04.2022, 16:46 (CEST)

Lange Zeit war es während der Pandemie nur Ärztinnen und Ärzten erlaubt, die Corona-Schutzimpfung zu geben. Mittlerweile dürfen das auch Apotheker. In sozialen Medien verbreiten sich nun Behauptungen, Ärzte verfolgten im Impfen vor allem einen finanziellen Anreiz - angeblich sogar dann, wenn sie Menschen melden, die sich nicht impfen lassen wollen. «Warum Ärzte impfen: Weil sie monatlich 12.000,- € für ihre Impfkampagne extra bekommen (das sind 144.000,- € jährlich!!) und 10,- € Denunziationsgebühr für jeden Patienten, der sich nicht impfen lassen will...», heißt es in einem Facebook-Beitrag (archiviert). Im Video, das zum Beitrag gehört (archiviert), verweist ein Mann darauf, dass die Landesärztekammer Baden-Württemberg diese Zahlen den Praxen in Aussicht gestellt habe. Stimmt das?

Bewertung

Falsch. Die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung weisen die Behauptungen zurück. Ärzte werden pro Impfung für ihren Arbeitsaufwand vergütet und nicht pauschal mit 12 000 Euro monatlich. 10 Euro erhalten sie für eine Impfberatung ohne anschließenden Impftermin. Die Abrechnung solcher Beratungen lässt sich aber nicht einer einzelnen Person zuordnen.

Fakten

Das Video im Facebook-Beitrag zeigt eine Diskussionsrunde auf einem spirituellen Kongress namens «Welt im Wandel», der bereits im Oktober 2021 stattfand. Ein Mann auf dem Podium wird von einer Zuschauerin gefragt, warum so viele Ärzte auch Kranke wie etwa Krebspatienten impfen würden. Der Redner, der ihr antwortet, war nach eigenen Angaben früher als Radiologe tätig und hat ein Buch geschrieben, in dem er dem Gesundheitssystem «schlechte Medizin» vorwirft.

Er erwidert: «Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat jetzt ausgegeben an die Praxen, dass jede Praxis, die das Impfen bis zum "Geht nicht mehr" favorisiert, jeden Monat 12 000 Euro zusätzlich zu den sonstigen Einnahmen bekommt. Und außerdem noch für jeden Patienten, der sich nicht impfen lässt, ein Denunziationsgeld von zehn Euro.»

Im Facebook-Beitrag wird nicht explizit erwähnt, dass die Corona-Impfkampagne gemeint sein soll. Angesichts der intensiven öffentlichen Debatte über das Thema Impfen gegen Covid-19 ist aber kaum ein anderer Schluss möglich. Auch bezieht sich der Redner in seiner Antwort auf die Corona-Pandemie.

Seine Darstellung der Einnahmen durchs Impfen ist aber nicht korrekt. «Die Behauptung, die Landesärztekammer Baden-Württemberg zahle impfenden Ärztinnen und Ärzten monatlich 12 000 Euro ist falsch und entbehrt jeglicher Grundlage», teilte ein Sprecher der Landesärztekammer auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Die Stellungnahme ist auch auf der Webseite zu finden.

Ähnlich äußert sich die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, die niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vertritt. Abgerechnet werde pro Impfung. «Natürlich kann es jedoch sein, dass der Betreiber eines Impfzentrums einen Arzt anstellt und mit ihm dann eine Vergütung - in welcher Höhe auch immer - vereinbart. Das ist dann aber eine individuelle Regelung», teilte ein Sprecher der dpa mit. Abgerechnet werde zudem pro Quartal, nicht monatlich.

Wieviel Ärzte als Vergütung für ihren Einsatz als Impfärzte während der Corona-Pandemie erhalten, ist einheitlich geregelt. Bezahlt werden nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) 28 Euro pro Impfung, außerdem gibt es Zuschläge für Impfungen an Wochenenden und Feiertagen oder im Rahmen von Hausbesuchen. Zudem wird vergütet, wenn die Ärztinnen und Ärzte ein Impfzertifikat ausstellen.

Es ist rechnerisch durchaus denkbar, dass ein impfender Arzt auf 12 000 Euro monatlich käme, wenn er oder sie seine ganze oder einen Großteil der Arbeitszeit dem Impfen widmen würde. Es gibt aber keine Pauschalvergütung von 12 000 Euro pro Praxis, wie es der Facebook-Beitrag nahelegt - vergütet wird pro Impfung.

Wofür impfende Ärzte mit 10 Euro vergütet werden, wird in dem Facebook-Beitrag falsch dargestellt. Aus der Übersicht der KBV geht hervor, dass Ärztinnen und Ärzte 10 Euro abrechnen können, wenn sie eine Impfberatung durchführen, ohne dass ein Patient danach geimpft wird. Sie haben schließlich Arbeitszeit für die Beratung aufgewendet.

Es ist falsch zu suggerieren, dass Ungeimpfte so gemeldet würden - was der Begriff «Denunziationsgeld» nahelegt. Denn die Abrechnung ist nicht mit den persönlichen Daten eines Patienten verbunden. «Es erfolgt aber keine Weiterleitung der Patientendaten an den Bund, der die Kosten übernimmt», teilte ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg mit. Auch die Landesärztekammer Baden-Württemberg bezeichnete die Behauptung zu einer angeblichen Denuziationsgebühr «falsch».

Zur Abrechnung einer Impfberatung ohne anschließende Covid-19-Impfung übermitteln Ärzte den jeweiligen Abrechnungsschlüssel an die Kassenärztliche Vereinigung. Anders als bei anderen ärztlichen Leistungen wird die Covid-19-Impfung nämlich nicht über die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen abgerechnet, wie es die Coronavirus-Impfverordnung regelt. Die ärztliche Schweigepflicht wird dabei nicht verletzt, denn die Daten, die an die Kassenärztliche Vereinigung weitergegeben werden, sind nicht personenbezogen. Es kann also nicht nachvollzogen werden, wer die Person ist, die sich nach der Beratung gegen eine Impfung entschieden hat.

Die Behauptung, es gebe ein angeblichen «Kopfgeld» für die Meldung von Menschen, die sich trotz einer Beratung gegen eine Impfung entschieden haben, kursierte bereits im Herbst 2021 als Falschinformation und wurde von der dpa in einem Faktencheck widerlegt.

(Stand: 7.4.2022)

Links

Informationen über spirituellen Kongress «Welt im Wandel» (archiviert)

Informationen über den Redner (archiviert)

Dokument der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Abrechnung und Dokumentation von Corona-Impfungen in Arztpraxen (archiviert)

Stellungnahme der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Falschbehauptung (archiviert)

dpa-Faktencheck «Für ärztliche Leistungen gibt es Abrechnungsschlüssel - auch für Impfberatungen»

Facebook-Beitrag mit der Behauptung (archiviert, Video archiviert)

Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com