Ungeimpfte Abgeordnete können ihr Mandat trotz 2G-plus-Regel im Bundestag ausüben

14.01.2022, 11:59 (CET)

Im Bundestag gelten seit Anfang Januar 2022 neue Corona-Schutzmaßnahmen - dazu gehört auch die 2G-plus-Regel im Plenarsaal, in dem die Abgeordneten tagen. Laut einem Post auf Facebook (archiviert) heißt das, «die vom Volk gewählten dürfen nicht ihr Mandat ausüben wenn sie anderer Meinung also nicht geimpft sind» (Fehler im Original). Ist das wirklich so?

Bewertung

Falsch. Die 2G-plus-Regel gilt nur im Plenarsaal. Abgeordnete, die diese Vorgaben nicht erfüllen, können mit einem negativen Corona-Test auf den Tribünen an den Sitzungen teilnehmen.

Fakten

Seit dem 12. Januar 2022 gilt im Bundestag für Plenarsitzungen der Abgeordneten die 2G-plus-Regel. Das heißt, Mitglieder des Bundestags, der Bundesregierung und Bundesrates müssen geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Corona-Test oder eine Auffrischimpfung nachweisen, um im Plenarsaal sitzen zu dürfen.

Abgeordnete, die diese Vorgaben nicht erfüllen, können mit einem negativen Corona-Test auf den Tribünen an den Sitzungen teilnehmen. Dort wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährt. Die Regel gilt bis zum 28. Februar 2022.

Abgeordnete können also immer an den Plenarsitzungen teilnehmen, wenn sie negativ getestet sind, und somit ihr Mandat ausüben - nur nicht mehr zwingend auf ihrem zuvor vorgesehenen Platz. Redebeiträge können auch von der Tribüne aus abgegeben werden, für Wahlen und Abstimmungen stehen Wahlurnen und Kabinen bereit.

Zur Begründung schreibt Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, dass im Plenarsaal der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgehend eingehalten werden kann. Sie räumt ein, die Testpflicht habe zur Folge, «dass Abgeordneten, die sich keinem Test unterziehen möchten, eine aktive Teilhabe an den Plenarsitzungen verwehrt werden muss». Die Regel bewege sich im Spannungsfeld zwischen dem Anspruch aller Abgeordneten auf gleichberechtigte Teilnahme und dem Ziel, die Corona-Pandemie einzudämmen. Die Ausbreitung der Omikron-Variante erfordere die Testpflicht jedoch.

(Stand: 12.1.2022)

Links

Facebook-Post (archiviert)

Corona-Regeln im Bundestag vom 12.1.2022 (archiviert)

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