Baerbock will Bargeld-Immobilienkäufe verbieten

16.09.2021, 13:26 (CEST)

Es sind die letzten Wochen vor der Bundestagswahl - und damit die Wochen der Wahlarenen, Duelle und, wie in diesem Jahr, Trielle. In einem Online-Medium wird auch über das Aufeinandertreffen der drei Kanzlerkandidaten am 12. September in den öffentlich-rechtlichen Sendern berichtet. Über die grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock heißt es in der Überschrift: «Baerbock will Bargeld abschaffen». Ist diese Behauptung korrekt?

Bewertung

Baerbock sprach sich nicht für die Abschaffung von Bargeld aus, sondern für ein Verbot von Bargeldkäufen in großem Maßstab - etwa von Immobilien.

Fakten

Die Sendung vom 12. September lässt sich unter anderem auf Youtube anschauen. Etwa 20 Minuten nach Beginn des Triells debattierten SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz und CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet über Finanzskandale, bevor Baerbock einhakte. Die grüne Kanzlerkandidatin erklärte im Laufe ihrer Ausführungen, es solle in einer von den Grünen geführten Bundesregierung «nicht mehr möglich sein, dass man mit Bargeld im großen, großen Maßstab Immobilien, Häuser kaufen kann, weil da wird das ganze Geld in Deutschland gewaschen». Kurz darauf wiederholte sie ihr Vorhaben, «Bargeldkäufe im großen Maßstab» verbieten zu wollen, um gegen Steuerbetrug vorzugehen.

Im Text des geprüften Artikels wird korrekt wiedergegeben, dass Baerbock «Bargeldkäufe im großen Maßstab verbieten» wolle. Die Überschrift enthält jedoch, wie gezeigt, eine falsche Tatsachenbehauptung. Dass Baerbock ihre Bemerkung zum Bargeld zudem «nur rausgerutscht» sei, wie es im Text des Artikels heißt, ist ebenfalls falsch - Baerbock hat diese Forderung ja sogar wiederholt.

Das Thema ist für die Grünen, deren Vorsitzende Baerbock ist, auch nicht neu. Im Wahlprogramm der Partei sind dem Thema Finanzkriminalität einige Absätze gewidmet. Deutschland sei derzeit «ein Paradies für Geldwäsche», heißt es dort, deshalb werde man «die Einführung einer hohen Obergrenze für Bargeldzahlungen, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, prüfen». Im Februar hatte die Grünen-Fraktion im Bundestag einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem es ebenfalls um ein Verbot von Barzahlungen beim Immobilienkauf ging.

(Stand: 14.9.2021)

Links

Video des Triells (alternativer Link)

Artikel bei reitschuster.de (archiviert)

Grünen-Wahlprogramm (archiviert)

Entschließungsantrag der Grünen-Fraktion (archiviert)

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