Bei mehreren der genannten Erreger sind Mehrfachimpfungen vorgesehen

31.08.2021, 19:47 (CEST)

Während sich täglich Menschen in Deutschland gegen das Coronavirus impfen lassen, gibt es auch solche, die eine Impfung für sich ausschließen. Nun werden in einem in den sozialen Medien geteilten Sharepic Behauptungen über andere Impfstoffe verbreitet (archiviert). Angeblich sollen bei keinem der Impfstoffe, «die man in seinem Leben erhalten hat», mehrere Dosen vorgesehen sein. Und es habe bei keinem Vakzin Einschränkungen für Umgeimpfte gegeben, etwa am Arbeitsplatz.

Bewertung

Viele der angeführten Behauptungen sind falsch. Bei mehreren der genannten Impfstoffe sind beispielsweise Mehrfachimpfungen vorgesehen.

Fakten

Mehrere der in dem Sharepic aufgelisteten Behauptungen, sind falsch:

  • Mehrfachimpfungen: Bei zahlreichen Krankheiten sind für einen vollständigen Impfschutz mehrere Impfungen nötig. Das ist unter anderem bei Rotaviren, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B, Pneumokokken, Masern, Mumps und Röteln der Fall.
  • Nebenwirkungen: Impfstoffe gelten als sehr sicher. Es gibt aber Impfstoffe, die in seltenen Fällen schwere Nebenwirkungen auslösen. Bei der Masernimpfung kann in sehr seltenen Fällen eine idiopathische Thrombozytopenie oder eine Anaphylaxie auftreten. Die Pockenimpfung, die nicht mehr eingesetzt wird, seit die Krankheit dank der Impfungen ausgerottet ist, löste in rund einem von einer Million Fällen eine gefährliche Hirnhautentzündung aus. Auch bei der Corona-Impfung sind Nebenwirkungen wie Herzprobleme, Blutgerinnsel oder gar der Tod selten, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) bereits in einem Faktencheck geprüft hat.
  • Nachteile ohne Impfung: Es gab in Deutschland Impfpflichten für mehrere Erkrankungen, darunter teilweise bis 1954 Diphtherie, Scharlach und bis 1983 Pocken. Bei der Pockenimpfung musste im Deutschen Kaiserreich der Impfschein bei der Einschulung vorgelegt werden. In der DDR wurden Kinder nur in Betreuungseinrichtungen wie Krippen oder Kindertagesstätten aufgenommen, wenn sie alle Pflichtimpfungen bekommen hatten. Auch für das Studium oder bestimmte Berufe musste man den Impfstatus vorweisen, außerdem gab es Strafen für Impfverweigerer. Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Kinder in Schulen und Kindertagesstätten sowie Menschen, die dort arbeiten, müssen gegen Masern geimpft sein oder nachweisen, dass sie die Erkrankung überstanden haben.
  • Einverständnis Minderjähriger: Im Sharepic ist von Zwölfjährigen die Rede, die sich ohne Zustimmung der Eltern impfen lassen können. Die Ständige Impfkommission (Stiko) weist jedoch darauf hin, dass bei Kindern unter 14 Jahren bei allen Impfungen die Einwilligung der Sorgeberechtigten nötig ist.

Studien zeigen, dass bei einer Corona-Erkrankung die Virenlast bei Menschen mit Corona-Impfschutz zwar schneller abnimmt als bei Menschen ohne Impfschutz. In den ersten Tagen kann sie bei der Delta-Variante allerdings ähnlich hoch sein. Deshalb gelten allgemeine Vorsichtsmaßnahmen wie Masken-Tragen oder Abstand-Halten auch für Geimpfte weiter.

Die dpa hat außerdem in mehreren Faktenchecks dargelegt, dass Impfungen die Gefahr einer schweren Corona-Erkrankung sowie tödlicher Verläufe deutlich senken. Dies zeigt auch eine Veröffentlichung im wissenschaftlichen Fachmagazin «The Lancet».

(Stand: 27.8.2021)

Links

Facebook-Post (archiviert)

Viruslast bei Geimpften 1 (archiviert)

Viruslast bei Geimpften 2 (archiviert)

Vorsichtsmaßnahmen (archiviert)

dpa-Faktencheck zur Wirksamkeit der Corona-Impfung 1

dpa-Faktencheck zur Wirksamkeit der Corona-Impfung 2

dpa-Faktencheck zur Wirksamkeit der Corona-Impfung 3

«The Lancet» zur Wirksamkeit der Corona-Impfung (archiviert)

RKI zu Mehrfachimpfungen (archiviert)

PEI zur Sicherheit vom Impfstoffen (archiviert)

RKI zur Sicherheit vom Impfstoffen (archiviert)

Nebenwirkungen der Masernimpfung (archiviert)

Nebenwirkungen der Pocken-Impfung 1 (archiviert)

Nebenwirkungen der Pocken-Impfung 2 (archiviert)

dpa-Faktencheck zu Impfschäden durch die Corona-Impfung

RKI zu Impfpflichten (archiviert)

Impfpflicht in der DDR (archiviert)

Masernschutzgesetz (archiviert)

Stiko zur Einwilligung bei Minderjährigen (archiviert)

Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com