Stadt macht klar, dass Hochwasser-Soforthilfe nur einmalig gewährt wird

25.08.2021, 16:10 (CEST)

Nach den Fluten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz standen viele Menschen über Nacht vor dem Nichts. Finanzielle Soforthilfen sollten die ersten Notlagen überbrücken. Die Stadt Stolberg zahlte betroffenen Einwohnern beispielsweise 250 Euro. Auf Facebook behauptet nun eine Nutzerin aus Stolberg, dass ihr «nirgends gesagt» wurde, dass sie damit keinen Anspruch mehr auf eine zweite Soforthilfe der Stadt habe (archiviert).

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Die Stadt Stolberg macht in der Antragsstellung deutlich, dass die Soforthilfe nur einmal gewährt wird und die Soforthilfe 2 lediglich für Hochwasser-Betroffene gilt, die die erste Soforthilfe nicht bekommen haben.

Fakten

Vom Hochwasser betroffene Einwohner der Stadt Stolberg konnten einmalig eine Hochwasser-Soforthilfe der Stadt erhalten. Sie betrug 250 Euro für Einzelhaushalte, 500 Euro für Haushalte mit bis zu fünf Personen und 750 Euro für Haushalte mit mehr als fünf Personen.

Diese Soforthilfe wurde in zwei Etappen gewährt: Am 22. und 23. Juli 2021 wurden die ersten Hilfen an Betroffene ausgezahlt. Ab dem 3. August 2021 konnte die sogenannte Soforthilfe 2 beantragt werden. Sie war für Menschen bestimmt, die die Soforthilfe 1 nicht erhalten hatten, wie auf der Seite zur Antragsstellung klar wird. Auch im Antragsdokument mussten Antragssteller erklären, dass sie noch keine Hochwasser-Soforthilfe I beantragt hatten. Die Behauptung in dem Facebook-Post, dass dies «nirgends gesagt» wurde, ist also falsch.

Auf der Seite der Stadt sowie in dem auf Facebook geteilten Antwortschreiben wird darauf hingewiesen, dass darüber hinaus Hilfen von Land und Bund zur Verfügung stehen, die unabhängig von der Soforthilfe der Stadt gezahlt werden.

Diese Soforthilfen sollen «eine erste finanzielle Überbrückung» ermöglichen, «um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen». Außerdem dienen sie der «zügigen Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden, land- und forstwirtschaftlichen Produktionsmitteln».

(Stand: 25.8.2021)

Links

Facebook-Post (archiviert)

Stadt Stolberg zur Soforthilfe 2 (archiviert)

Stadt Stolberg zur ersten Soforthilfe (archiviert)

Antrag für die Soforthilfe 2 (archiviert)

Stadt Stolberg zu weiteren Hilfen (archiviert)

Land NRW zu Soforthilfen (archiviert)

Bund zu Soforthilfen (archiviert)

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