Honig muss Strom nicht leiten können – EU-Regeln dienen der Sortenbestimmung

27.08.2021, 14:23 (CEST), letztes Update: 20.09.2021, 12:26 (CEST)

Honig ist nicht gleich Honig - jede Sorte hat ihre Eigenarten. Bei der Unterscheidung gibt auch die elektrische Leitfähigkeit Aufschluss. Aber stimmt es, dass Honig elektrischen Strom in einem bestimmten Maß leiten können muss, damit er als Lebensmittel verkauft werden darf? Das besage eine EU-Richtlinie, so die Behauptung eines Facebook-Nutzers (hier archiviert). Demnach müsse die Leitfähigkeit «mindestens bei 0,8 mS/cm (Millisiemens pro Zentimeter) liegen».

Bewertung

Die Behauptung ist falsch. Die EU hat keinen generellen Mindestwert dafür vorgeschrieben, wie leitfähig Honig sein muss. Er ist es allerdings in sehr geringem Maße. Indem man misst, wie gut ein Honig-Wassergemisch Strom leitet, kann man Honigsorten voneinander unterscheiden.

Fakten

Wozu misst man die elektrische Leitfähigkeit von Honig? Um zu überprüfen, welche Sorte vorliegt. Das ist für den Verbraucher(-schutz) genauso wichtig wie für Imker. Der Deutsche Imkerbund schreibt dazu auf seiner Webseite: «Die elektrische Leitfähigkeit eignet sich besonders zur Charakterisierung von Sortenhonigen.» So sei sie ein guter Parameter zur Beurteilung der Sortenreinheit. «Einige Sortenhonige besitzen typische Werte für die elektrische Leitfähigkeit.»

Auch das Deutsche Institut für Normung (DIN) bestätigt auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur: «Die Bestimmung der elektrischen Leitfähigkeit eines Honigs ist einer der Parameter, die zur Beurteilung, ob die Bezeichnung und Angabe auf dem Honigglas (etwa «Sonnenblumenhonig») korrekt ist, herangezogen werden und somit dem Schutz des Verbrauchers vor Täuschung dienen.» Zusätzlich könne die Leitfähigkeit zur botanischen Herkunftsbestimmung eines Honigs dienen.

Um diese Unterscheidungen verbindlich zu regeln, gilt in Deutschland die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die Honigverordnung. In ihr werden zwei Kategorien voneinander abgegrenzt: Honigtauhonig sowie Kastanienhonig - und andere Honigarten.

In der DIN 10753 wird zudem ein standardisiertes Messverfahren zur Untersuchung der Leitfähigkeit des Honigs beschrieben. Mit dem Ergebnis dieses Verfahrens kann, wie in der Honigverordnung vorgesehen, zwischen einem Blütenhonig und einem Honigtauhonig unterschieden werden.

Hierbei spielt der Wert von 0,8 mS/cm tatsächlich eine Rolle. Allerdings trifft es nicht zu, dass Honig erst ab dieser Leitfähigkeit verkauft werden darf. Der Wert legt lediglich die Grenze fest zwischen Honigarten im Allgemeinen wie etwa Blütenhonigen, die in einem Wassergemisch eine elektrische Leitfähigkeit von höchstens 0,8 mS/cm aufweisen, und Honigtauhonig und Kastanienhonig, die eine elektrische Leitfähigkeit von mindestens 0,8 mS/cm besitzen. Nachzulesen sind diese Grenzwerte in der Honigverordnung.

Die elektrische Leitfähigkeit ist eine physikalische Größe, die angibt, wie stark die Fähigkeit eines Stoffes ist, elektrischen Strom zu leiten. Kupfer etwa hat eine Leitfähigkeit von umgerechnet 580 000 000 mS/cm. Im Vergleich dazu ist der Grenzwert von 0,8 mS/cm zur Unterscheidung der Leitfähigkeit verschiedener Honigsorten recht gering.

(Stand: 26.8.2021)

Links

Facebook-Post (archiviert)

Webseite des Deutschen Imkerbundes e.V. (archiviert)

DIN 10753 (archiviert)

Honigverordnung (archiviert)

EU-Richtlinie (archiviert)

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