Gesetz ermöglicht virtuelle Mitgliederversammlungen oder Aufsichtsratssitzungen während der Pandemie

05.05.2021, 18:01 (CEST)

Die neu in Kraft getretene Bundes-Notbremse ist befristet bis zum 30. Juni gültig. Doch in sozialen Medien verbreitet sich ein Foto einer Verordnung, in der ein anderes Datum aufgeführt ist. Unter dem Punkt «Verlängerung von Maßnahmen» ist dort von «bis zum 31. Dezember 2021 verlängert» die Rede. Im Instagram-Beitrag zum Foto schreibt der Nutzer: «Ich weiss das die meisten noch an den Weihnachtsmann glauben aber vllt solltet Ihr euch mal fragen warum in einem offiziellen Bundesgesetzblatt steht, das der Lockdown am 31. 12 erst endet ?» Stimmt das?

BEWERTUNG: Der Lockdown endet nicht erst im Dezember 2021 – die abgebildete Verordnung bezieht sich auf Maßnahmen zum Geschäftsbetrieb unter Lockdown-Bedingungen.

FAKTEN: Das Foto zeigt einen Ausschnitt der «Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie». Sie wurde am 20. Oktober 2020 verabschiedet und ist online im Bundesgesetzblatt zu finden. Die Verordnung soll den Geschäftsbetrieb während der Pandemie vereinfachen, darauf bezieht sich auch die Frist – es geht nicht um Maßnahmen, die soziale Kontakte oder das Wirtschaftsleben einschränken.

Die Verordnung verlängert Teile des «Gesetzes über Maßnahmen in Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie» bis zum 31. Dezember 2021. Dieses im Oktober verlängerte Gesetz wurde bereits zu Beginn der Pandemie im März 2020 beschlossen.

Dem Bundesjustizministeriumium zufolge sollen diese Maßnahmen die Handlungsfähigkeit sicher von Unternehmen, verschiedenen Gesellschaften, Vereinen oder Parteien in Zeiten der Corona-Einschränkungen sichern. Auch Blogs für Unternehmen und Vereine haben über das neue Gesetz und seine Auswirkungen berichtet.

Es sieht zum Beispiel die Möglichkeit vor, virtuelle Mitgliederversammlungen oder Aufsichtsratssitzungen abzuhalten. Rechtlich war das zuvor nicht möglich. Auch für Fälle, in denen Amtszeiten in einer Organisation automatisch enden würden, wenn die Pandemie eine neue Wahl vor Ort verhindert, sollte das Gesetz Lösungen finden. Andernfalls stünde etwa eine Genossenschaft plötzlich ohne Vorstand da.

Wann und unter welchen Bedingungen Lockdown-Maßnahmen wie die Ausgangsbeschränkung oder die Schließung von Geschäften und Gastronomie enden, regeln zurzeit die Bundes-Notbremse sowie die Corona-Verordnungen der Länder. Abhängig ist das von der Entwicklung der Infektionszahlen. Die Länder-Verordnungen gelten immer vier Wochen lang, dann müssen die vor einer Verlängerung geprüft werden.

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Links:

Veröffentlichung der Verordnung online im Bundesgesetzblatt: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27I_2020_48_inhaltsverz%27%5D__1619522178812 (archiviert: http://dpaq.de/fMgxi)

Gesetz über Maßnahmen in Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie» (27. März 2020): http://www.gesetze-im-internet.de/gesruacovbekg/GesRuaCOVBekG.pdf (archiviert: http://dpaq.de/uURDz)

Informationen des Bundesjustizministeriums über die Änderungen im März 2020: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Gesellschaftsrecht/Corona_Handlungsfaehigkeit_node.html(archiviert: http://dpaq.de/JxWgz)

Informationen über die Gesetzesänderung auf einem Blog einer Kanzlei für Unternehmensrecht (27. März 2020): https://www.cmshs-bloggt.de/rechtsthemen/coronavirus-handlungsempfehlungen-fuer-unternehmen/stiftungen-und-vereine-in-der-corona-krise/ (archiviert: https://archive.vn/dY5Z3)

Informationen über die Gesetzesänderung auf einer Infoseite für Vereinsrecht (30. März 2020): https://www.verein-aktuell.de/externalcontent?_leongshared_template=HAUFEDETAIL&_leongshared_externalcontentid=15_PORTLET_44142987 (archiviert: https://archive.vn/VW7JU)

Übersicht über Regelungen der Bundes-Notbremse: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bundesweite-notbremse-1888982 (archiviert: https://archive.ph/IBKnj)

Instagram-Beitrag mit einem Foto der Verordnung: https://www.instagram.com/tv/CNFRJNmJbkS/

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