Ausgangssperren in Bayern gelten nicht für eigene Balkone und Gärten

21.04.2021, 17:55 (CEST)

In Gebieten mit hohen Corona-Inzidenzen sollen nächtliche Ausgangssperren dafür sorgen, dass sich weniger Menschen treffen und infizieren. Auch in Bayern gibt es diese Maßnahme. Aber bedeutet das, dass Einwohner in betroffenen Landkreisen nicht einmal mehr auf ihren eigenen Balkon oder in ihren eigenen Garten dürfen? Das wird mit Verweis auf einen Zeitungsartikel in einem Facebook-Post (hier archiviert) behauptet.

BEWERTUNG: Falsch. Die Ausgangssperren beziehen sich nicht auf den eigenen Garten oder Balkon.

FAKTEN: Seit dem 5. März 2021 gilt in Bayern die 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese legt in Paragraph 26 schärfere Regeln für Landkreise und kreisfreie Städte fest, in denen sich in den vergangenen sieben Tagen mehr als 100 von 100 000 Einwohnern mit dem Sars-CoV-2-Virus infiziert haben (Sieben-Tage-Inzidenz). In betroffenen Gebieten dürfen sich Bürgerinnen und Bürger zwischen 22 und 5 Uhr nicht außerhalb ihrer eigenen Wohnung aufhalten. Ausnahmen gelten etwa für Notfälle oder berufliche Tätigkeiten.

In dem abfotografierten Zeitungsartikel heißt es, dass «von 22 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung (und dem dazugehörigen Garten oder Balkon) untersagt» sei. Diese Formulierung wird in sozialen Netzwerken falsch interpretiert.

Wie das Bayerische Staatsministerium des Innern auf seiner Internetseite schreibt, zählen privat genutzte Gärten, Terrassen und Balkone ausdrücklich zu den eigenen Wohnungen. Das bedeutet: Auch während einer Ausgangssperre dürfen Menschen diese ohne Einschränkungen nutzen.

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Facebook-Post:
https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1116936572157597&id=100015237933260 (archiviert: https://archive.vn/1UBcE)

Bayerische Infektionsschutzverordnung:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12 (archiviert: http://dpaq.de/J7Wqz)

Paragraf 26 Infektionsschutzordnung:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12-26 (archiviert: http://dpaq.de/rToTS)

Regierungsbezirk Unterfranken zu Corona-Regeln:
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/presse/aktuelles/008756/ (archiviert: http://dpaq.de/IMGfR)

Bayerisches Staatsministerium zur Infektionsschutzverordnung:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php (archiviert: http://dpaq.de/DU8M6)

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