Wer seinen Wahlzettel unterschreibt, macht seine Stimme ungültig

01.03.2021, 13:43 (CET)

Am 26. September 2021 wählt Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Landtag - wegen der Corona-Pandemie unter besonderen Bedingungen. Im Notfall sollen reine Briefwahlen möglich sein, hat der Landtag in Schwerin Ende Januar 2021 beschlossen. In einem Facebookpost wird nun behauptet, diese Maßnahme mache einen Wahlbetrug möglich, der nur mit Unterschrift auf dem Wahlzettel zu verhindern sei (hier archiviert). «Geht zur Wahl, besteht auf eine Wahl an der Urne und unterschreibt eure Wahlzettel!!!», heißt es im Post.

BEWERTUNG: Wer auf seinen Wahlzettel schmiert oder unterschreibt, macht seine Stimme ungültig.

FAKTEN: Stimmen werden unter folgenden Bedingungen ungültig: Wenn sie nicht amtlich hergestellt sind, wenn sie gar keine Kennzeichnung enthalten, wenn die abgegebene Stimme eigentlich für einen anderen Wahlkreis vorgesehen waren, wenn der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei erkennbar ist, und wenn die Stimme einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.

Folglich wird die Stimme ungültig, wenn jemand neben seinem Kreuz auch noch seinen Namen schreibt. Dies ist sowohl in einem Bundes- als auch in einem Landesgesetz geregelt.

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Links:

Post mit Behauptung: https://www.facebook.com/UnterschriftengegenWahlbetrug/posts/2831019910546780 (archiviert: https://archive.is/J1Siy#selection-2905.0-2905.19 )

Beschluss im Landtag zur Wahlgesetzänderung: https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/7_Wahlperiode/D07-5000/Drs07-5599.pdf (archiviert: https://archive.ph/j2yc2)

Eintrag im Bundeswahlgesetz zu ungültigen Stimmen: https://www.buzer.de/gesetz/33/a273.htm (archiviert: http://dpaq.de/i9Z3S)

Wahlgesetz von Mecklenburg-Vorpommern mit §32 «Ungültige Stimmen»: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-LKWGMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr (archiviert: https://archive.ph/4B3HH)

Beispiele für ungültige Stimmen, zusammengestellt von der Stadt Gifthorn in Niedersachsen: https://www.stadt-gifhorn.de/sv_gifhorn/B%C3%BCrgerorientiert/Wahlen/Wahlvorstand/Musterg%C3%BCltigeung%C3%BCltigeStimmen_LTW.pdf#page=14 (archiviert: https://archive.ph/2KvTe)

Infos zur Ungültigkeit von Stimmen auf wahlrecht.de: https://www.wahlrecht.de/lexikon/ungueltig.html (archiviert: http://dpaq.de/Etsic)

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Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com