Tarifabschluss wird auf Abgeordneten-Mitarbeiter übertragen - Höhe der Sonderzahlung nicht einheitlich

09.12.2020, 13:52 (CET)

Eine einmalige Corona-Sonderzahlung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundestags sorgt für Empörung. Angeblich erhalte jeder Mitarbeiter laut Beschluss des Ältestenrates 600 Euro. Dabei hätten andere Menschen in der Coronakrise das Geld viel nötiger. «Schämt euch, ihr "Volksvertreter"», heißt es etwa in einem Facebook-Post (hier archiviert).

BEWERTUNG: Durch die Corona-Sonderzahlung wird der Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Oktober 2020 im Sinne der Gleichbehandlung auch auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten des Bundestags übertragen. Die Zahlung beträgt nicht einheitlich 600 Euro, sondern ist nach Gehaltsgruppen gestaffelt.

FAKTEN: Am 25. Oktober 2020 gab es eine Einigung in der Tarifverhandlung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen. Diese sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung je nach Entgeltgruppe zwischen 300 und 600 Euro vor; die niedrigen Entgeltgruppen erhalten die höchsten Sonderzahlungen. Auszubildende bekommen 200 Euro (Bund).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten sind nicht Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Sie haben «befristete privatrechtliche Arbeitsverträge mit den einzelnen Abgeordneten», so eine Mitteilung der Pressestelle des Deutschen Bundestags vom 3. Dezember 2020. Die für Angelegenheiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten zuständige Kommission habe dem Ältestenrat des Bundestags vorgeschlagen, die tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes über die Sonderzahlung auf die Abgeordneten-Mitarbeiter zu übertragen. Diesem Vorschlag sei der Ältestenrat gefolgt, heißt es.

Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur teilte ein Sprecher des Deutschen Bundestags ergänzend mit, dass sich die Höhe der Sonderzahlung «nach Vereinbarung bzw. Einstufung im Arbeitsvertrag» richte. «Es erhält also nicht jeder MdB-Mitarbeiter 600 Euro - genau wie nicht jeder im Öffentlichen Dienst 600 Euro erhält.»

Es sei grundsätzlich üblich, dass Tariferhöhungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienst des Bundes «wirkungsgleich» auf die Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten übertragen werden, wird in der Pressemitteilung des Bundestags zudem ausgeführt.

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Links:

Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (25.10.2020):
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2020/201025_TV_Corona-Sonderzahlung.pdf

Mitteilung der Pressestelle des Deutschen Bundestags (03.12.2020):
https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/pm-201203-corona-sonderzahlung-811394

Beitrag:  https://www.facebook.com/hallomeinung/photos/a.149263353132421/447168346675252/?type=3&theater (archiviert: https://archive.vn/y7ZTX)

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