Maskenpflicht ist keine Nötigung im juristischen Sinn
16.10.2020, 15:30 (CEST)
Schon seit Beginn der Corona-Pandemie wird über die Rechtmäßigkeit mancher Maßnahmen der Regierung gegen das Virus debattiert. Unter anderem setzen sich die Gerichte immer wieder mit der Pflicht zum Tragen einer Maske auseinander. Ein Facebookpost behauptet nun: «Die Maskenpflicht verstößt gegen das Strafgesetzbuch Paragraf 240 (Nötigung) im besonders schweren Fall» (hier archiviert). Zu sehen ist zudem der Ausschnitt eines Videos: Auch drohende Bußgelder sprächen dafür, dass es sich bei der Maskenpflicht um Nötigung im juristische Sinne handele, heißt es darin.
BEWERTUNG: Der Paragraf 240 StGB kommt hier nicht zur Anwendung, weil eine Verordnung kein Täter im Sinne dieses Gesetzes sein kann. Wenn die Exekutive - zum Beispiel die Polizei - die Maskenpflicht auf rechtlicher Grundlage durchsetzt, sind auch Bußgelder möglich.
FAKTEN: Paragraf 240 StGB schützt die Willensfreiheit des Einzelnen. Die Freiheit des Individuums soll nicht durch Zwang von einem anderen beeinträchtigt werden können. Damit der Paragraf Anwendung findet, braucht es also Täter und Opfer. «Der Täter muss ein Mensch sein», erläutert Anne Schneider, Professorin für Strafrecht in Mannheim. «Gesetze gelten allgemein. Ein Individualbezug ist in der Behauptung nicht gegeben.» Die Verordnung zur Maskenpflicht verstößt also auch nicht gegen den Paragrafen 240.
Möglich wäre im juristischen Sinne daher allenfalls, einer einzelnen Person Nötigung vorzuwerfen, die mit einem Bußgeld droht, um das Tragen einer Maske durchzusetzen - zum Beispiel einem Polizisten, der dazu auffordert. Doch auch diese Forderung wäre angesichts der von den Kommunen beschlossenen Verordnungen, deren rechtliche Grundlage wiederum das Infektionsschutzgesetz ist, rechtlich abgesichert. (Beispiel Bayern) «Selbst wenn die Handlung des Polizisten der Tatbestand der Nötigung wäre, wäre sie durch Hoheitsbefugnisse gerechtfertigt», sagt Schneider.
Der Gesetzgeber darf grundsätzlich Gesetze und Verordnungen erlassen, die den Bürger in seinen Freiheiten einschränken und die von der Exekutive entsprechend umgesetzt werden. Das lässt sich auch aus der Verfassung ableiten - wie zum Beispiel die Artikel 2 und 19 Grundgesetz zeigen.
«Die Polizisten sind dazu legitimiert, die Verordnung durchzusetzen», fasst Professorin Schneider zusammen.
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Links:
Post mit Video: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=125930702569626&id=103209681508395 (archiviert: https://archive.vn/JI6Lw)
Paragraf 240 StGB: https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
Liste mit Gerichtsentscheidungen zum Coronavirus: https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/erste-gerichtsentscheidungen-zum-coronavirus (https://perma.cc/28HV-KCH7)
Bundeszentrale f. polit. Bildung zur Nötigung: https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22610/noetigung (archiviert: http://dpaq.de/lZdVG)
(archiviert: https://archive.vn/9qd9k)
Rechtsgrundlagen in Bayern für Corona-Maßnahmen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ (archiviert: https://archive.vn/HP3wd)
Übersicht einer Ratgeber-Seite zur Maskenpflicht, Stand Juli 2020: https://www.bussgeldkatalog.org/maskenpflicht-corona/ (archiviert: https://archive.vn/OWQpO)
Lexikon-Eintrag zu Hoheitsrechten: http://lexikon-der-sicherheit.de/glossary/hoheitsrechte/ (archiviert: http://dpaq.de/V0bYI)
Grundgesetz, Artikel 2: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
Grundgesetz, Artikel 19: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html
Erklärstück zu Artikel 19 Grundgesetz: https://www1.wdr.de/radio/wdr3/schwerpunkte/grundgesetz/grundgesetz-udo-di-fabio-100.html (archiviert: https://archive.vn/ZIXQj)
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