Spekulative Berichte

EU plant kein Baumwollverbot

20.1.2025, 16:46 (CET)

Die EU und ihre Gesetzesvorhaben sorgen regelmäßig für Diskussionen. Aktuell kursieren Gerüchte über ein Verbot von Baumwolle bis 2030. Die Kommission in Brüssel dementiert.

Im Kampf gegen den Klimawandel sieht sich die Europäische Union selbst in einer Führungsrolle. Recycling und Kreislaufwirtschaft spielen dabei eine wichtige Rolle. Baumwolle solle deshalb bis 2030 EU-weit verboten werden, weil das Material nicht den Recycling-Vorgaben entspreche, heißt es in einem Bericht einer reichweitenstarken Plattform, der sich schnell weiterverbreitet (siehe etwa hier und hier).

Bewertung

Falsch. Es gibt weder bestehende EU-Rechtsvorschriften, die Baumwolle verbieten, noch Pläne, dies in Zukunft zu tun, wie die EU-Kommission in einer öffentlichen Stellungnahme sowie gegenüber der dpa klarstellt.

Fakten

Die Falschbehauptungen gehen vermutlich allesamt auf einen Beitrag aus dem Dezember auf der Website «Fashion United» zurück, der den Titel «Baumwollverbot in Europa bis 2030?» trägt. Darin wird über ein mögliches Verbot von Baumwolle aber nur spekuliert - und zwar mit dem Argument, dass diese schwer recycelbar sei und im Anbau viel Wasser brauche, also nicht sehr klimafreundlich sei. Dies sei nicht mit den EU-Vorgaben vereinbar, die vorsehen, dass 50 Prozent der Materialien recycelbar und 25 Prozent vollständig kreislauffähig sein sollen.

Diese Ziele würden allerdings gar nicht existieren, betont eine Sprecherin der EU-Kommission auf Anfrage von dpa-Faktencheck. Seit Anfang des Jahres sei zwar die Abfallrichtlinie der EU in Kraft, die die getrennte Sammlung von Textilabfällen vorschreibt. Allerdings gebe es «keine Ziele für die Sammlung, Wiederverwertung oder das Recycling», dies sei auch nicht geplant, sagt die Sprecherin. Ebenso seien die im Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft festgelegten Ziele - etwa die Verwendung von Kreislaufmaterialien bis 2030 - nur Richtwerte, keine verbindlichen Vorgaben.

In einem Blog-Beitrag werden zwei EU-Richtlinien genannt, die angeblich die Grundlage für das vermeintliche Baumwollverbot bilden. Doch weder in der «Richtlinie über die Sorgfaltsplicht von Unternehmen» (CSSD) noch in der «Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen» (CSRD) wird ein Verbot des beliebten Materials Baumwolle thematisiert.

Auf der Website «Fashion United» ist mittlerweile ein weiterer Beitrag zu dem Thema zu finden. In dem Kommentar heißt es, dass ein Baumwollverbot «weder durchführbar noch ratsam» sei. Untermauert wird das einerseits mit Expertenaussagen, andererseits mit Informationen zum Material. So sei die Behauptung, Baumwolle sei nur zu einem geringen Prozentsatz wiederverwertbar, mittlerweile überholt und der hohe Wasserverbrauch der Baumwollpflanze nur ein «Mythos». Die ursprünglich kolportierten EU-Vorgaben bis 2030 finden in dem Kommentar keine Erwähnung mehr.

(Stand: 20.1.2025)

Links

Bericht auf «Report24» (archiviert)

«Heute»-Artikel (archiviert)

Behauptung auf Facebook (archiviert)

Stellungnahme EU-Kommissionsvertretung in Österreich (archiviert)

«Fashion United»-Artikel (archiviert)

Abfallrichtlinie (archiviert)

Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (archiviert)

Richtlinie Sorgfaltspflicht von Unternehmen (archiviert)

Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (archiviert)

Kommentar auf «Fashion United» (archiviert)

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