Angebliche Geldstrafe
Keinerlei Hinweise, dass das Urteil oder der Artikel über Merz echt sind
21.12.2024, 20:53 (CET)
Eine unbedachte Äußerung gegen den Chef der deutschen CDU und Kanzlerkandidaten Friedrich Merz soll eine Frau einiges an Geld gekostet haben. «Ein Urteil, das für Fassungslosigkeit sorgt: Eine Frau wurde vom Gericht zu einer Geldstrafe von 170.000 Euro verurteilt, weil sie CDU-Chef Friedrich Merz öffentlich als "gefährlichen Kriegstreiber" bezeichnet hatte», heißt es zumindest auf einem Screenshot eines angeblichen «Report24»-Artikels vom 17. Dezember.
Bewertung
Es gibt keinerlei Hinweise, dass es so ein Urteil gegeben hat. Auch bei «Report24» findet sich kein Text zu dem Vorfall.
Fakten
Dass man in sozialen Netzwerken nicht einfach so alles äußern kann, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen, wurde in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich. In Österreich klagte etwa Katharina Nehammer, die Gattin von Bundeskanzler Karl Nehammer, einzelne User, die Falschinformationen verbreitet hatten, und erhielt Entschädigungszahlungen.
Ähnliches soll sich nun auch in Deutschland zugetragen haben, glaubt man dem Screenshot eines angeblichen Medienberichts von «Report24». Dieser Blog hat in der Vergangenheit mehrfach Falschinformationen verbreitet. Die dpa hat dazu schon mehrfach Faktenchecks veröffentlicht.
Die Geschichte rund um eine Entschädigungszahlung in Höhe von 170.000 Euro an Merz nach der Bezeichnung «gefährlicher Kriegstreiber» hingegen ist nicht auf den Ausspielungskanälen von «Report24» zu finden. Es könnte sich daher generell um einen gefälschten Screenshot handeln. Die genaue Entstehung ist unklar, eine dpa-Anfrage an «Report24» blieb unbeantwortet.
Es ist nicht auszuschließen, dass der Artikel tatsächlich für kurze Zeit auf der «Report24»-Seite gestanden hatte, allerdings gibt es auch hierfür keinerlei Hinweise. Eine archivierte Version der Politik-Seite von «Report24» vom Abend des 17. Dezember, als der Artikel erschienen sein soll, zeigt keinen entsprechenden Artikel. Auch in den sozialen Medien sind keine Spuren einer eventuellen Veröffentlichung zu finden.
Andere Medienberichte zu dem angeblichen Urteil gegen eine Frau konnten über Suchmaschinen nicht aufgefunden werden. Aufgrund der Höhe der Geldstrafe hätte ein solcher Vorfall wohl durchaus zahlreiche Medienberichte nach sich gezogen. Ein Sprecher von Friedrich Merz teilte auf Anfrage mit, dass «kein derzeitiger Fall bekannt» sei.
(Stand: 20.12.2024)
Links
«Kurier»-Artikel zu Nehammer (archiviert)
dpa-Faktencheck zu früherer Behauptung von «Report24»
Weiterer dpa-Faktencheck zu früherer Behauptung von «Report24»
Cache der Report24-Seite vom 17. Dezember (archiviert)
Suche nach Berichten über Urteil (archiviert)
Weitere Suche nach Berichten über Urteil (archiviert)
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